GEZ: Sonnenstudio bleibt verschont

Muss der Betreiber eines Sonnenstudios für jeden zusätzlichen Lautsprecher, der in den Sonnenbankkabinen angebracht ist, eine weitere volle Rundfunkgebühr zahlen?

Auf diesen Standpunkt hatte sich der Südwestrundfunk gestellt und einem Studiobetreiber für sieben Kabinenlautsprecher einen rückwirkenden Gebührenbescheid über 2 160 Euro zugestellt.

Das Gericht ist dieser Auffassung nicht gefolgt Nach dem Staatsvertrag habe jeder Rundfunkteilnehmer für jedes von ihm zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkempfangsgerät die Gebühr zu zahlen. Auch Lautsprecher als gesonderte Hörstellen seien Rundfunkempfangsgeräte. Allerdings gälten mehrere Geräte dann als ein einziges Rundfunkempfangsgerät, wenn sie zur Verbesserung des Empfangs einander zugeordnet seien und damit eine einheitliche Hörstelle bildeten (Az.: 4 K 835/06).

Quelle: Handelsblatt online vom 16.03.2007

Berichtet im Medienrecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kiefer Wörner und Kollegen, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

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Themen: Handelsblatt
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 20. März 2007 auf http://www.recht-blog.com.

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