GEZ regelt die Sprache

Die GEZ ist offenbar fest entschlossen, sich lächerlich zu machen. Sie mahnt akademie.de ab, weil die Informationsseite angeblich falsche bzw. nicht existente Begriffe verwendet. So beanstandet die GEZ, dass bei akademie.de von GEZ-Gebühren statt beamtendeutsch korrekt von gesetzlichen Rundfunkgebühren die Rede ist.

Außerdem soll akademie.de zum Beispiel nicht mehr von GEZ-Fahndern sprechen dürfen. Nein, diese müssen nach Auffassung der GEZ als “Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten” oder “Rundfunkgebührenbeauftragter” bezeichnet werden. Statt GEZ-Anmeldung soll akademie.de nur noch “gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte” schreiben dürfen.

Begründet wird das Unterlassungsbegehren mit der Behauptung, akademie.de wolle mit den Begriffen ein negatives Image der GEZ hervorrufen. Mit dieser Begründung könnte man künftig jedwede Kritik verbieten, weil Kritik ja möglicherweise für ein schlechtes Image sorgt. Manche Wirtsch…

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Erschienen 23. August 2007 auf http://www.lawblog.de.

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