GEZ: NIX ZU SEHEN ?

Post von der GEZ:

Sehr geehrter Herr T.,

Sie möchten die Rundfunkgeräte abmelden, ohne einen Abmeldegrund anzugeben. Eine Abmeldung ohne Begründung lässt der Gesetzgeber jedoch nicht zu. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir daher die Abmeldung noch nicht durchgeführt haben.

Ist ja interessant. Dabei habe ich für Herrn T. in das offizielle Formular Folgendes geschrieben:

Ich ziehe mit meiner Freundin zusammen. Fernseher und Radio schaffe ich ab. Ich werde keine eigenen Rundfunkgeräte mehr unterhalten. Meine Freundin zahlt für ihre und die gemeinschaftlich genutzten Geräte Rundfunkgebühren.

Das ist also keine Begründung? Vielleicht sollte der …

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Themen: Freundin , Das Erste , Radio , Reaktion , Fernseher

Erschienen 26. April 2006 auf http://www.lawblog.de.

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