GEZ: Für TV-taugliche Mobiltelefone besteht Gebührenpflicht
Rechtblog | 10. Januar 2006 — Heise online berichtet am 09.01.2006 über die GEZ Pflicht für TV taugliche Handys. Für diese besteht bereits eine Rundfunkgebühren…
Von 2007 an sollen Fernsehgebühren auch für Handys und Taschen-Computer fällig werden, wenn diese Geräte TV-Empfang bieten. Demnach müssen Besitzer moderner Mobiltelefone dann 17,03 Euro zahlen. Die GEZ steht auf dem Standpunkt, dass grundsätzlich alle neuartigen Geräte gebührenpflichtige Rundfunkempfangsgeräte sind. Ebenfalls von 2007 an sollen alle ans Internet angeschlossenen Computer gebührenpflichtig werden, auch wenn sie kein TV-Empfangsteil haben. Darauf weist – verklausuliert – die GEZ auf ihrer Internet-Seite hin: "Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden." Darüber hinaus werden schon jetzt Gebühren für PCs fällig, wenn sie eine Fernseh-Karte eingebaut haben. Bei den modernen Handys wiegelt …
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