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GEZ für Internet-PCs

am 13.06.2006 von RA-Blog

Die c’t berichtet über erregte Gemüter und kursierende Falschinformationen im Zusammenhang mit der Einführung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs und Mobiltelefone zum 01.01.2007.
Betroffen sind alle, die nicht in den Genuss der Gebührenbefreiung für Zweitgeräte kommen, weil sie noch kein “Empfangsgerät” angemeldet haben. Das sind insbesondere Firmen und Freiberufler, die keine Fernseher im Betrieb oder Büro haben. Egal, ob nun ab 01.01.2007 bei der Arbeit ferngesehen wird oder nicht, das Bereithalten eines internetfähigen Rechners bietet die theoretische Möglichkeit und begründet die Gebührenpflicht von 17,03 EUR pro Monat.
Gezahlt werden muss für jeweils ein Gerät pro Betriebsstätte. Weitere Geräte, die ein und derselben Betriebsstätte und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, gelten dabei als Zweitgeräte, die wie in Privathaushalten gebührenbefreit sind. Auch Freiberufler, die ein Büro in der Privatwohnung haben, müssen für den beruflichen Rechner extra zahlen, so als wäre ihr Büro außerhalb der Wohnung.
Ich überlege noch, ob ich nicht gemäß § 5 Rundfunkgebührenstaatsvertrag ein privates mobiles Zweitgerät (Absatz 1 Satz 2) mit ins Büro nehme. Das ist, finde ich, in Absatz 2 nicht eindeutig ausgeschlossen.
Und wie immer gilt bei der GEZ der Satz: Du komms’ hier nisch rein.
Vorher in diesem Blog:
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