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GEZ-Abmahnung an akademie.de - Tatsachen, Rechtsansichten und Abkürzungen - was darf ich schreiben?

am 24.08.2007 von Advisign - Webdesign trifft Recht

Die GEZ schickte eine Abmahnung an den Bildungsdienstleister akademie.de, der sich in mehreren Artikeln mit den Praktiken der GEZ beschäftigt hat. Die GEZ beanstandete wohl folgende Inhalte:

Behauptungen, nach denen die GEZ vorgebe, dass bestimmte Schreiben nicht eingegangen seien
Rechtsansichten, die eine Gebührenpflicht verneinen - wo die GEZ eine sieht
Die Verwendung der Abkürzung GEZ.

Das ist zum einem lustig, zum anderen Man kann dies lustig oder traurig finden, auf jeden Fall ist es aber eine schöne Vorlage für ein paar Hinweise was man schreiben darf und was nicht.
Zu der ersten Behauptung, dass die GEZ einen Nichteingang von Schreiben vorgibt:
Dabei handelt es sich um eine Tatsache. Tatsachen sind anders als Meinungen wahrnehmbare Vorgänge und (zumindest theoretisch) beweisbar.

Und bei Tatsachen muss man besonders vorsichtig sein.

Absichtliche Behauptung falscher Tatsachen ist als Verleumdung nach § 187 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.
Die Behauptung von Tatsachen, die man nicht beweisen kann ist eine üble Nachrede nach § 186 StGB
Nur wer berechtigte Interessen gemäß § 193 StGB wahrnimmt ist straffrei.

Berechtigte Interessen nimmt man insbesondere als Journalist wahr. Auch die Lehre und Forschung können berechtigte Interessen wahrnehmen. Sie müssen jedoch zuvor genauestens recherchieren. Und je ehrverletzender, je nachteiliger die Tatsachenbehauptung ist, desto umfangreicher muss die Recherche sein. Ferner sollte man in dem Artikel auf die Recherche hinweisen.
Hätte die akademie.de geschrieben: “Wir haben einen Mitarbeiter interviewt, laut dem die GEZ Schreiben verschwinden lässt” hätte die Sache anders ausgesehen. Aber so wird wird die GEZ mit ihrer Beanstandung Recht haben. Eine solche Behauptung, nach der die GEZ betrügerisch handelt, kann nicht ohne Belege …

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Die Verbieter: das ambivalente Verhältnis von Meinungsmachern zur Meinungsfreiheit

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Thomas Schwenke

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