Gewitzter Mandant?

Der rechtsratsuchende Bürger erscheint mit seinem Anliegen. Er fragt alles mögliche zu einem Unfall, es wird ihm alles beantwortet. Er will sich eine Beauftragung noch einmal überlegen. Dann fragt er nach den Gebühren für das Beratungsgespräch. Es wird ihm mitgeteilt, dass eine Erstberatung nur abgerechnet wird, wenn keine Mandatierung erfolgen würde. Er ist’s zufrieden und geht.

Ordnungsgemäß wird ihm kurz schriftlich der Inhalt des Gesprächs zusammen gefaßt mit der Bitte, gegebenenfalls dann die Unterlagen zu übersenden, falls die Tätigkeit ausgeführt werden soll.

Vier Tage später ruft der Mandant an und teilt mit, es hätte sich erledigt. Es wurde alles reguliert und von der Gegenseite beglichen, daher wird keine weitere Tätigkeit gewünscht. Also wird ihm die Rechnung über die Erstberatung zugesandt.

Die kommt mit folgenden Brief wieder zurück:

“In Anlage reichen wir die beiliegende Kostenrechnung zurück und teilen mit: Als wir zur Beratung in Ihrem Büro waren wegen des Unfalls, stellten wir zum Schluss di…

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Erschienen 26. März 2010 auf http://www.r-tape.de.

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