Gewinnzusagen und Rechtsschutz
am 26.10.2005 von RSV-Blog
Meine Mandantin hat gewonnen. Gar nicht so wenig, wenn man alles zusammenrechnet. Das Unternehmen, das so großzügig mit seinem Geld umgeht, sitzt in den Niederlanden.
In Österreich normiert § 5j KSchG, dass derjenige, der solche Gewinnzusagen gibt auch beim Wort …
Sie haben gewonnen !
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / … so steht es manchmal in den immer noch eintrudelnden Gewinnmitteilungen, mit denen arglose Verbraucher geködert werden sollten. Eigentlich sollte die Einführung des § 661a BGB diesem Treiben ein Ende bereiten, muss doch nach dieser Vorschr…
Gewinnzusagen vom Postfach
Blickpunkt Recht & Steuern / Werbebriefe nerven. Werbebriefe mit Gewinnzusagen nerven ebenfalls. Gewinnzusagen sind verbindlich, § 661a BGB. Aber wo will man die Gewinnzusage einklagen, wenn der Absender auf den Antillen oder an einem sonstigen unerreichbaren Ort sitzt? Die Ant…
Und man kann Gewinnzusagen doch einklagen
der winkelschreiber / Eher ein Schattendasein führt der…
OLG Hamm: Sie haben (nicht) gewonnen ... Sicher! - Zu Gewinnzusagen nach § 661a BGB
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Gewinnzusage i.S.v. § 661a BGB setzt voraus, dass die Mitteilung aus objektivierter Empfängersicht nach Inhalt und Gestaltung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers den Eindruck zu e…
Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen im Versandhandel
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen / Sie hatten die Versendung standardisierter Werbesendungen an vorwiegend ältere Verbraucher über ausländische Gesellschaften organisiert. Die Sendungen waren mittels Datenbanken personalisiert und als persönliche Schreiben gestaltet, beigefügt wa…
BGH: Weiteres Grundlagen-Urteil zu Gewinnzusagen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH hat in einer weiteren Grundlagen-Entscheidung (Urt. v. 01.12.2005 - Az.: III ZR 191/03) seine bisherige Interpretation der Gewinnzusage-Bestimmungen (§ 661 a BGB) konkretisiert.Gemäß § 661 a BGB hat der Verbraucher einen Anspruch, wenn de…
