Gewinnspielmafia: Strafverfahren gegen DTM-Bande heute eröffnet

Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin wurde heute der mit Spannung erwartete Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder der so genannten DTM-Bande eröffnet. Angeklagt sind 294.761 Fälle gewerbs- und bandenmäßigen Betruges im Zusammenhang mit cold calls für dubiose Gewinnspieleintragungsdienste.

Angeklagt sind drei Personen aus dem Umfald der mittlerweile insolventen DTM Service GmbH: Wolfgang Pf., Sascha Pl. und David Sp. Ihnen wird vorgeworfen, durch die Erbringung von Dienstleistungen für Callcentern, die telefonisch für Gewinnspieleintragungsdienste warben, sich betrügerisch bereichert zu haben.

Wolfgang Pf. war zunächst Geschäftsführer der DTM Service GmbH, die zunächst unter früherem Namen noch selbst Callcenterleistungen unter anderem im Lottovertrieb für den Verbraucherschützern ebenfalls nicht völlig unbekannten SKL/NKL-Lotterieeinnehmer Johann Peter Boesche erbrachte. Boesche, dessen Vertriebsbeauftragten von verschiedenen Seiten vorgeworfen wurde, unerbetene Telefonwerbung für Lotterien betrieben zu haben, ist im Verfahren ebenso als Zeuge benannt, wie Frau Dagmar Zita Hirche, nicht völlig bekannt insbesondere im Zusammenhang mit der Hamburger Firma Aulis Consult und dem Callcenterforum Deutschland, der Lobbyorganisation der deutschen Callcenterbranche. Übereinstimmenden geständigen Einlassungen der Angeklagten vom heutigen Tage zufolge war es jedenfalls niemand anders, als der Lotterieeinnehmer Boesche selbst, der auf die DTM Service GmbH zuging und das "Geschäftsmodell Gewinnspieleintragungsdienst" sozusagen als Ersatz initiierte, nachdem der Gesetzgeber Telefonwerbung für Lotterien generell verboten hatte.

Nachdem man sich für eine Auslagerung der reinen Callcentergeschäfts an Drittfirmen entschieden hatte und sich auf die Entgegennahme und Weiterverarbeitung von Datensätzen zu Vertragsbestätigungsschreiben mithilfe von weiteren Firmen entschieden hatte, kam es bereits recht bald zu massiven Beschwerden. So fanden sich Datensätze von Personen, die Leistungen nie bestellt hatten und sogar von solchen Personen, die teils schon seit Jahren verstorben waren, unter den verarbeiteten Datensätz…

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Themen: Cold Calls , Berlin , Skl , Frontpage , "Elite Service GmbH" Urteil
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 29. Juli 2011 auf http://www.spam-abwehren.de.

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