Gewinnspielmafia: HaSpa zahlt Inge M. rund 14.000 EUR zurück

Der Fall machte betroffen: Inge M. aus Hamburg - Sat.1 Akte 20.10 berichtete - war seit über 1 1/2 Jahren einer Flut von Lastschriften diverser Gewinnspielbetrüger ausgesetzt und wußte sich nicht mehr zu helfen. Sie kann jetzt aufatmen - das Geld ist zum allergrößten Teil wieder auf ihrem Konto. Sie riefen unerbeten an und gaben sich verständnisvoll. Ob sie denn nicht endlich kündigen wolle, wurde Inge M. gefragt. Das wollte sie, endlich Schluss mit den Gewinnspielanrufen, mit denen sie ständig gepiesackt wurde. Doch auch das Verständnis der Callcenteragenten war - fiese Heuchelei. Es handelte sich nur um die so genannte Kündigungsmasche - einen von mehreren Tricks, arglose Bürger dazu zu bringen, ihre Kontodaten preiszugeben. Mit den Kontodaten im Besitz begann stets ein neuer Raubzug auf das Konto der Inge M. Die Plünderung dauerte fast zwei Jahre. Am Ende Resignation, Scham und ein katastrophales Ergebnis: Sage und schreibe über 14.000 Euro hatten die kriminellen Betrügerbanden der 82 jährigen abgeluchst. Von ihrer Bank konnte die langjährige Kundin leider keinerlei Hilfe erwarten. So wandte sie sich an die Redaktion Akte 20.10. Auf deren Rat folgte Inge M. und ein Zeuge genau den Ratschlägen, die die Kanzlei Richter Berlin zur Frage der nachträglichen Beweissicherung in Fällen von Gewinnspielbetrug veröffentlichte. Sie wurde dabei vom Akte-TV-Team begleitet. So konnte letztlich der Nachweis erbracht werden, dass der betagten Dame in ihrer Bankfiliale schon mehrfach das Märchen von der 6-Wochen-Frist erzählt, sie also zur Frage der Rückbuchbarkeit von Lastschriften ohne wirksame Lastschriftermächtigungserklärung grob falsch beraten worden war. Nach Einschaltung der Kanzlei Richter Berlin kündigte die Hamburger Sparkasse (HaSpa) zunächst an, die Frage des Bestehens wirksamer Lastschriften zu prüfen und hierzu Kontakt mit den Banken aufzunehmen, bei denen die Lastschrifteinreicher ihre Räuberkonten führen. Aber oh Wunder: Der Kaiser war nackt! Wohl kein einziger der Gewinnspielmafiosi wagte es, der Rücklastschrift zu widersprechen. Auf glasklare Ankündigung der Kanzlei Richter Berlin gegenüber der HaSpa, im Falle einer Nichteinhaltung der gesetzten Nachfrist Inge M. dringend zur sofortigen Klageerhebung zu raten, buchte die HaSpa (zusätzlich zu zuvor schon zurückgezahlten rund 1.500 EUR) recht fix fast den gesamten Restbetrag von 12.500 zurück. Obendrein verzichtete sie auch auf den zuvor ausdrücklich aufgestellten Vorbehalt späterer Rückbuchung des Geldes für den Fall, dass doch noch jemand eine Lastschrifterklärung "vorlegt". Das ging aber plötzlich doch ganz fix. Erst die Rentnerin hochnäsig wieder nach Hause geschickt und nun das Geld am liebsten im golddurchwirkten Säckchen zu ihr nach Hause getragen. Selten hab ich jemanden gesehen, der so die Hosen voll hatte, vor einer möglichen verbraucherfreundlichen Präzedenentscheidung. Das wäre sicher das allerletzte, dass die HaSpa und andere Banken jetzt gebrauchen konnten. Da könnte ja (fast) je…

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Themen: Berlin , Hamburg , Banken , Sage , Sat 1 , Hamburger Sparkasse , Haspa , Frontpage

Erschienen 9. März 2010 auf http://www.spam-abwehren.de.

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