Gewinnspiel-Club - Neue Abzockseite?
Mich erreichte eine e-mail mit dem verheißungsvollen Text:
Dies ist Ihre Gewinn-Bezugsbenachrichtigung. Ihr Gewinn aus über 1.500 Gewinnspielen liegt für Sie bereit. Bitte holen Sie Ihren Gewinn jetzt ab: http:// www.*** (Selbstverständlich völlig kostenlos.)
Der Link führt dann auf die Seite GewinnspielClub. Dort findet sich dann Folgendes:
Traumauto, Traumwohnung, Bargeld, Gutscheine, Reisen...was möchten Sie gewinnen? Sie nehmen automatisch und regelmäßig an Online-Gewinnspielen teil. Wie das funktioniert? Wir tragen Sie bei über 1.500 Gewinnspielen ein. Sie müssen dafür nur das folgende Formular ausfüllen. Dieser Service ist für Sie absolut kostenlos!
Und wo ist nun mein Gewinn??? Mal wieder Fehlanzeige!
Dann darf man natürlich wieder seine Personalien eintragen. Nee, lieber erst mal die AGB lesen:
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB ) gelten für alle Anmeldungen des Gewinnspiel-Eintragedienstes "Gewinnspielclub.TV", der von der Firma DHMS Ltd., Omega 4 No. 116, 6 Roach Road, London E3 2PA, Großbritannien (im folgenden "Betreiber" genannt), betrieben wird.
I.) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Der Betreiber behält sich die Disqualifikation von Teilnehmern vor. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme.
II.) Der Betreiber des Gewinnspiel-Eintragungsdienstes "Gewinnspielclub.TV" betreibt kein Gewinnspiel. Der Betreiber verpflichtet sich, den Teilnehmer in Gewinnspiele einzutragen, so daß er dort automatsiert teilnehmen kann. Insofern ist der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner Daten einverstanden. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.
III.) Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Anmeldung damit einverstanden, den regelmäßig erscheinenden Newsletter des Betreibers ("Gewinnspielclub.TV-Newsletter") zu erhalten. Er kann sein Einverständnis zum Empfang dieses Newsletters durch Abmeldung jederzeit widerrufen. ...
Wer’s glaubt, wird selig. Wer nicht, wahrscheinlich auch ...
Themen: Gewinnspiel , Gewinn Klub 50
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht
Erschienen 11. März 2008 auf http://ra-melchior.blog.de.
Kommentare zu "Gewinnspiel-Club - Neue Abzockseite?":
Nun erzähl ich euch mal was von der Masche des DEUTSCHEN GEWINNER CLUB´s 24!
Es handelt sich dabei nur um Datenmissbrauch und Abzocke.
Der Telefon Agent bekommt eine Liste mit 50 Namen,Telefonnummer,BLz,Kontonummer und Geburtsdatum.
Dann wird dem Agent ein Leitfaden gegeben,den er Punkt für Punkt abliest.
Der Leitfaden:
Einen schönen Guten Tag,sprech ich mit Herrn/Frau...
....ist mein Name,ich melde mich von der Kundenbetreunung des Deutschen Gewinner Club24.
Herr/Frau...,es geht um folgendes:
Aus meinen Unterlagen kann ich entnehmen,dass Sie bis zum Mai bei uns eingetragen sind...
Meine Frage an Sie,möchten sie um sechs Monate verlängern,oder wollen Sie aufhören...?
Kunde:AUFHÖREN!
Okay,Herr/Frau...dann mache ich jetzt Ihre Unterlagen fertig...
Ich erkläre Ihn nun die letzte Spielperiode Herr/Frau...
SIE WERDEN BEGEISTERT SEIN...
Der monatliche Spieleinsatz bleibt nach wie vor bei 39,95Euro,dafür nehmen Sie an über 600 der lukrativsten Internet-Gewinnspiele teil,plus an der Verlosung für Luxusautos und Traumhäsuer...jedoch-und jetzt hören Sie mir genau zu-mit einer staatlichen gewärhleisteten GELD-ZURÜCK-GARANTIE, heißt für Sie Herr/Frau,Sie spielen absolut risikofrei...
Denn sollten Sie in der letzen Spielperiode keine Gewinne erzielen,erhalten Sie Ihren kompletten Spieleinsatz zurück,...Was Sie natürlich alles noch mal schriftlich bekommen...
Und Her/Frau...weil wir Sie solange als treuen Kunden begrüßen dürfen....erhalten Sie von uns einen Reisegutschein im Wert von 4,99Euro...,selbst wenn Sie diesen selbst nicht nutzen wollten,eignet es sich prima als Weihnachtsgeschenk.
...ist doch eine Prima Sache,oder?
Als letzte Überraschung dürfen Sie mir 7 Zahlen nennen, denn damit haben Sie jede Woche die Chance auf 1 Millionen Euro...
Alles klar,dann habe ich mir alles notiert,das Einzige,was wir zu Ihrer Sicherheit noch einmal abgleichen müssen,sind Ihre Daten,denn als Bonbon-GANZ WICHTIG FÜR SIE-löschen wir Ihren kompletten Datensatz deutschlandweit nach Ihrer letzten Spielperiode im Mai...so dass Sie dann keine lästigen Anrufe mehr bekommen und niemand mehr Zugriff auf Ihre Konten hat...
Sie wohen immer noch in der ...Straße / Weg,Ort,PLZ...sind geboren am...
und arbeiten mit der ...Bank zusammen.
Die dazugehörige Kontonummer lautet... und die Kontonummer ist...stellig!
Hier mal ein kleiner Einblick vom DEUTSCHEN GEWINNER CLUB 24!
eV gegen WM-Gewinnspiel der Telekom
Handakte WebLAWg | 28. März 2006 — Die Deutsche Telekom AG muss ihr Gewinnspiel zur Fußball-Weltmeisterschaft stoppen. Teilnehmer des Spiels mussten sich bereit e…
WM Gewinnspiel: eV gegen WM-Gewinnspiel der Telekom
advobLAWg | 28. März 2006 — Die Deutsche Telekom AG muss ihr Gewinnspiel zur Fußball-Weltmeisterschaft stoppen. Teilnehmer des Spiels mussten sich bereit erkl…
Gewinnspiel Gesetz: Gewinnspiel! Preisausschreiben! – Ein Gewinn für alle? – Teil 1
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 5. Februar 2010 — Gewinnspiele und Preisausschreiben bieten Unternehmern die Gelegenheit, Kunden anzulocken und den Bekanntheitsgrad des eigenen …
EuGH: Koppelung von Warenbezug und Gewinnspiel zulässig - § 4 Nr. 6 UWG europarechtswidrig
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 18. Juni 2010 — EuGH Urteil vom 14.01.2010 C-304/08 Koppelung von Gewinnspiel und Warenbezug Der EuGH hat entschieden, dass die Koppelung von von …
Facebook-Gewinnspiel von Lufthansa ist eine Abofalle
Kanzlei Dr. Schenk | 30. Januar 2012 — Wer oft auf Facebook unterwegs ist, dem ist vielleicht auch schon das vermeintliche Top-Lufthansa-Gewinnspiel aufgefallen. Hier so…
Winter Aktion Kfz: BGH: Winteraktion - Zur unangemessen unsachlichen Einflussnahme im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG bei Kopplung einer Werbemaßnahme mit ei…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 5. September 2009 — 1. Eine unangemessene unsachliche Einflussnahme im Sinne von § 4 Nr. 1 UWG kommt in Betracht, wenn der durch eine Werbung angespro…
BGH: Einwilligungserklärung für Werbeanrufe - Zum Tranzsparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG bei Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele mi…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 29. Mai 2011 — 1. Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltene Angabe Zur Gewinnbenachrichtigung …
OLG Stuttgart: Teilnahme an einem Gewinnspiel ist nicht automatisch eine Einwilligungserklärung, Werbeanrufe erhalten zu wollen
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 2. Juni 2011 — OLG Stuttgart Urteil vom 11.11.2010 2 U 29/10 Werbeanrufe Das OLG Stuttgart hat in Einklang mit der Rechtsprechung des BGH entschi…
Cold calls für Abofalle telefongewinn.com
spam-abwehren.de | 29. September 2008 — Eine weitere illegal beworbene Abofalle lauert auf unvorsichtige Internetnutzer auf www.telefongewinn.com. Die nach Berichten de…
Endlich volljährig
Das interessiert doch wieder keine Sau... | 29. April 2008 — Jugendliche, die endlich volljährig sein wollen, sei die Teilnahme an einem Gewinnspiel nahegelegt. Denn dort heißt es in den…

