Gewerkschaften erwirken EV gegen Bauer

Die Journalistengewerkschaften DJV und DJU haben gegen den Bauer-Verlag eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Der Deutsche Journalisten-Verband und die Ver.di-Fachgruppe hatten aufgrund von Verträgen mit freien Fotojournalisten gegen Bauer geklagt. Das Landgericht Hamburg erklärte wesentliche Regelungen in diesen Verträgen für rechtswidrig, teilt der DJV mit. Dazu gehörten vor allem die Honorarbedingungen. So sei ein Pauschalhonorar, mit dem sämtliche Leistungen und Rechte abgegolten werden, ebenso unzulässig wie die Bedingung, wonach mit der Pauschale auch künftige verwandte Schutzrechte des Verlages und die Nutzung durch Dritte bezahlt sein sollten.

Nach dem Richterspruch von Dienstag dürfe Bauer Fotos der Journalisten auch nicht mehr im Internet weiter verbreiten, ohne dafür zu beza…

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Themen: Rechtsprechung (d) , Urteil , Journalismus , Landgericht Hamburg , Gewerkschaften , Bauer Verlag , Freistellen

Erschienen 24. September 2009 auf http://log.handakte.de/.

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