Gewerbsmäßig?

In seinem Beschluss vom 2.02.2011 in dem Verfahren 2 StR 511/10 hat der Bundesgerichtshof sich eingehend mit den Vorausetzungen der Gewerbsmäßigkeit der Tathandlung auseinander gesetzt und folgenden Leitsatz aufgestellt:

Der Täter handelt nicht gewerbsmäßig im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 StGB, wenn er sich eine Falschgeldmenge in einem Akt verschafft hat und diese Menge dann plangemäß in mehreren Teilakten in Verkehr bringt.

In den Urteilsgründen hat der BGH seine Entscheidung, mit der er die Gewerbsmäßigkeit im zu entscheidenden Fall verneinte u.a. wie folgt begründet:

Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will. Liegt diese Absicht vor, ist bereits die erste Tat als gewerbsmäßig begangen einzustufen, auch wenn es entgegen den ursprünglichen Intentionen des Täters zu weiteren Taten nicht kommt. Eine Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Deliktsbegehung setzt daher schon im Grundsatz nicht notwendig voraus, dass der Täter zur Gewinnerzielung mehrere selbständige Einzeltaten der jeweils in Rede stehenden Art verwirklicht hat. Ob der Angeklagte gewerbsmäßig gehandelt hat, beurteilt sich vielmehr nach seinen ursprünglichen Planungen sowie seinem tatsächlichen, strafrechtlich relevanten Verhalten über den gesamten ihm anzulastenden Tatzeitraum (vgl. BGH NJW 2004, 2840, 2841; NStZ-RR 2006, 106, 107). Erforderlich ist dabei stets, dass sich seine Wiederholungsabsicht auf dasjenige Delikt bezieht, dessen Tatbestand durch das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit qualifiziert ist (vgl. BGH NJW 1996, 1069; Fischer aaO Vor § 52 Rn. 62). Nach diesen Maßstäben liegt eine gewerbsmäßig begangene Straftat nach § 146 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB dann nicht vor, wenn der Täter sich eine Falschgeldmenge in einem Akt verschafft und seine Absicht darauf gerichtet ist, die falschen Banknoten in mehreren Teilmengen im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB in Verkehr zu bringen, es hierzu aber nicht kommt (BGH NStZ 2009, 3798; Fischer aaO S. 146 Rn. 31). Gleiches gilt, wenn es dem Täter – wie hier – tatsächlich gelingt, die in einem Akt erworbene Falschgeldmenge sukzessive in Umlauf zu bringen. Die besondere Qualifikation einer gewerbsmäßig begangenen Straftat ergibt sich nämlich nicht daraus, dass der Täter durch die – gegebenenfalls sukzessive erfolgende – Verwertung des durch die Straftat erlangten Gegenstands eine Gewinnerzielung zur Finanzierung seiner Bedürfnisse anstrebt (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2004, 335). Vielmehr handelt der Täter einer Geldfälschung nach § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur dann gewerbsmäßig im Sinne des § 146 Abs. 2 StGB, wenn er beabsichtigt, sich die erstrebte Einnahmequelle gerade durch das wiederholte “Sich-Verschaffen” von Falschgeld in der Absicht zu erschließen, es als echt in ……

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bgh , Stgb , Rede , Gewerbsmäßig , Falschgeld , - Strafrecht , § 146 Stgb

Erschienen 14. März 2011 auf http://www.sokolowski.org/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Größere Menge Falschgeld

Rechtslupe | 14. März 2011 — Der Täter handelt nicht gewerbsmäßig im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 StGB, wenn er sich eine Falschgeldmenge in e…

(Strafverteidiger Berlin) BGH vom 2.2.2011: kein gewerbsmäßiges Handeln bei planmäßigem Inverkehrbringen in mehreren Teilakten (2 …

Strafverteidigung | 29. März 2011 — Eine aktuelle Entscheidung des BGH ist über den § 146 StGB hinaus von Bedeutung, da ihre Grundsätze auch in den Fällen des g…

Strafrecht: Keine gewerbsmäßige Geldfälschung bei Inverkehrbringen einer einmalig verschafften Summe in mehreren Teilen

Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 11. März 2011 — Eine gewerbsmäßig Geldfälschung im Sinne von § 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 StGB liegt nicht vor, wenn der Täter die Falschge…

Fristlose Kündigung ohne Abmahnung bei gewerbsmäßiger Weitervermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

Anwalt in Berlin | 18. Juli 2009 — Wird eine Wohnung durch den Mieter gewerbsmäßig als Ferienwohnung weitervermietet, so stellt dies eine erhebliche Verletzung de…

Falschgeld nur im Großeinkauf

Rechtslupe | 21. Oktober 2009 — Für Geldfälscher sieht § 146 Abs. 1 StGB eine Mindeststrafe von einem Jahr vor, für gewerbsmäßige Geldfälscher liegt die Mind…

Gewerbsmäßigkeit

Heymanns Strafrecht Online Blog | 17. März 2011 — Das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit ist in der Praxis besonders häufig als Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall als …

Herstellen von Zahlungskarten, Computerbetrug und Verschaffung von gefälschten Karten

Anwalt bloggt | 21. Oktober 2010 — Das Herstellen zahlreicher Zahlungskarten mit Garantiefunktion ist nur eine Tat im Sinne des § 152a StGB, wenn es jeweils in …

Auslesen einer Kreditkarte ist kein Ausspähen von Daten gem. § 202a StGB

Anwalt bloggt | 6. Juli 2010 — Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertritt in dem Verfahren 4 StR 555/09 die Auffassung, das das bloße Auslesen der au…

Voraussetzung der Verfallsanordnung nach §§ 73, 73a StGB

Anwalt bloggt | 9. März 2011 — Für eine Verfallsanordnung nach den §§ 73, 73a StGB ist es erforderlich, dass im Urteil festgestellt wird, dass der Angeklagte …

Tatbegehung unter Entzugserscheinungen ist für Unterbringung in Entziehungsanstalt nicht erforderlich

Anwalt bloggt | 24. November 2010 — Die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gem. § 64 StGB setzt lediglich einen symptomatische Zusammenhang zw…

Der Bundesgerichtshof - Startseite

Sie finden hier Informationen über die Tätigkeitsbereiche und Arbeitsvorgänge des Bundesgerichtshofs. Weiterhin erhalten Sie Zugang zu Pressemitteilungen, Entscheidungen und dem Katalog der Bibliothek. Sie können Ansprechpartner für Ihre Anfragen finden und mit ihnen in Kontakt treten.


Beschluss des 2. Strafsenats vom 2.2.2011 - 2 StR 511/10 -