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Gewerberecht: Fun-Games ohne Bauartzulassung nicht erlaubt

am 24.11.2005 von http://info.folkertjanke.de

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit den Urteilen vom 23. November 2005  (Az.: BVerwG 6 C 8.05 und 9.05) eine Entscheidung zur gewerberechtlichen Bewertung sog. Fun-Games getroffen. Diese sind ähnlich wie herkömmliche Geldspielgeräte aufgemacht, werden aber nicht mit Geldmünzen, sondern mit Spielmünzen, sog. Token, oder über aufladbare Speicherchips bespielt. Sie ermöglichen eine Rückgewähr lediglich bis zur Höhe der für Token oder die Chipaufladung entrichteten Beträge. Nach dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind Fun-Games als Geldgewinnspiele anzusehen und dürfen in Ermangelung einer dafür erforderlichen Bauartzulassung nicht in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen aufgestellt werden. Zugleich hat das Gericht entschieden, dass die Gewährung …

LG Oldenburg: Fun Games- und Jackpot-Verbot nach neuer SpielVO

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Oldenburg (Urt. v. 05.07.2006 - Az.: 12 O 1148/06) hat in einem wettbewerbsrechtlichen Verfügungsverfahren Ausführungen zu den neuen Bestimmungen des § 6 a SpielVO und § 9 SpielVO gemacht.Die Richter haben klargestellt, dass die Verbote de…

BVerwG: Fun-Games rechtlich nicht erlaubt

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Ein jahrelanger Streit über die rechtliche Zulässigkeit von sogenannten Fun-Games wurde nun durch das BVerwG beendet: Das Bundesverwaltungsgericht hat heute eine Entscheidung zur gewerberechtlichen Bewertung sog. Fun-Games getroffen. Diese sind äh…

Fun Games

Handakte WebLAWg / In der Praxis bereitete in der Vergangenheit vor allem die Einordnung so genannter Fun Games lange Zeit Probleme. Hierbei handelte es sich eigentlich um Unterhaltungsspiele ohne Gewinnmöglichkeit, die vor dem 1.1.2006 kaum gewerberechtlichen Regelu…

VGH Baden-Württemberg: Fun Games-Verbot umfassend

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 11.10.2007 - Az.: 6 S 773/07) hat entschieden, dass das Fun Games-Verbot des § 6 a SpielVO umfassend zu verstehen ist:Leitsätze:1. Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten (sog. Fun Games), die keine…

BVerwG: Fun Games rechtlich nicht erlaubt - VOLLTEXT

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Entscheidung des BVerwG (Urt. v. 23.11.2005 - Az.: 6 C 9.05) zur Zulässigkeit von Fun Games liegt nun im Volltext vor.Das BVerwG hatte noch rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Spielverordnung zum 01.01.2006 (= vgl. Kanzlei-Infos v. 08.09.20…

BVerwG 6 C 8.05 - Urteil

Bundesverwaltungsgericht / I. 1Die Klägerin betreibt eine 75 m2 große Spielhalle, für die ihr die Beklagte eine Spielhallenerlaubnis erteilt hat. Bei einer Überprüfung stellte die Beklagte in der Spielhalle neben fünf herkömmlichen Geldspielgeräten vier sog. Fun Game…

BVerwG: Definition eines verbotenen Fun-Game-Spielgeräts

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das BVerwG (Beschl. v. 30.03.2007 - Az.: 6 B 13.07) hat erneut zu Fun-Games entschieden:Ein verbotenes Fun-Games nach § 6a SpielVO liegt auch dann vor, wenn lediglich ein einmaliger Einsatz erbracht wird. Für die Beurteilung als verbotenes Fun-Game…

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In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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