Aufschiebende Wirkung
LawBlog | 24. Juni 2010 — Drei Wochen Räumungsfrist nach einer Wohnzeit von 30 Jahren. Auf solche Ideen können auch nur Behörden kommen – wenn sie das sc…
Obdachlosigkeit ist ein sehr negativ besetzter Begriff. Es ist sogar gut möglich, dass meine Mandanten, ein Ehepaar, mal “obdachlos” waren. Oder drohten, es zu werden. Das ist jedoch 30 Jahre her, und sie wissen selbst nur noch, dass es mit Migrationshintergrund und Kindern nicht einfach auf dem Wohnungsmarkt war. Trotz Job. Fakt ist, dass die Stadt Düsseldorf ihnen und ihren beiden Kindern damals eine Wohnung in einer “Obdachlosenunterkunft” am Kuthsweg zur Verfügung stellte.
30 Jahre lebt die Familie nun dort. Sie zahlt sechs Euro Kalt”miete” pro Quadratmeter, auch wenn die Zahlung mangels Mietvertrag mit der Stadt Benutzungsgebühr heißt. Ein für die Gegend und den Zustand der Häuser durchaus marktgerechter Preis. Man hat sich bürgerlich eingerichtet, Einbauküche inklusive. Die Wohnung ist innen tadellos in Schuss; die nun erwachsenen Söhne haben regelmäßig renoviert. Die Zeit hat allerdings andere Spuren hinterlassen. Die Mandanten sind gesundheitlich schwer angeschlagen. Die Frau kann wegen einer Arthrose nicht einmal mehr Treppen steigen.
Am 7. Juni 2010 erhielten die Betroffenen nun eine “Ordnungsverfügung” der Stadt Düsseldorf. Darin heißt es, der Familie werde “zur Beseitigung Ihrer Obdachlosigkeit” – gemeint sein muss die Obdachlosigkeit von vor 30 Jahren – eine andere Wohnung zugewiesen. Sie müsse das bisherige Objekt am 28. Juni 2010 räumen. Dann werde ein Möbelwagen vorfahren. Die Stadt habe sich “kurzfristig” im Rahmen eines “Abbauprozesses” entschlossen, die Unterkünfte aufzugeben.
Die Frist beträgt also genau drei Wochen. Drei Wochen nach 30 Jahren. Das Schreiben ist garniert mit folgenden Sätzen:
Sollten Sie meiner Anordnung, zum Verpacken ihrer persönlichen Gegenstände, bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht nachkommen, drohe ich Ihnen … die Anwendung der Ersatzvornahme an. Sollten Sie sich weigern, selbst die Unterkunft zu verlassen, drohe ich Ihnen gleichzeitig die Anwendung von unmittelbarem Zwang … an.
Die Anwendung der Zwangsmittel schließt das gewaltsame Eindringen in Ihre bisherige Unterkunft sowie das gewaltsame Fortschaffen der sich darin befindlichen Gegenstände ein.
Die Ordnungsverfügung ist, auch ganz ohne die martialische Wortwahl, für die Betroffenen ein Schlag vor den Kopf. Niemand hat ihnen die Schließung der Häuser im Vorfeld angekündigt. Was womöglich auch daran liegt, dass die zuständige Sozialarbeiterin bei der Stadt seit längerer Zeit erkrankt sein soll. Offenbar ist auch niemand auf die Idee gekommen, in den “Abba…
» Vollständiger ArtikelLawBlog | 24. Juni 2010 — Drei Wochen Räumungsfrist nach einer Wohnzeit von 30 Jahren. Auf solche Ideen können auch nur Behörden kommen – wenn sie das sc…
LawBlog | 26. Februar 2008 — Die Stadt Düsseldorf betreibt sogenannte Obdachlosenunterkünfte. Sogenannte, weil viele dieser Häuser für die Bewohner längst z…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 10. November 2009 — Weil er beruflich für zwei Jahre in das Ausland gehen musste, vermietete ein Bürger der Stadt Weiterstadt sein Eigenheim befris…
anwalt-kiel.com | 26. Oktober 2010 — Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass im Bereich von Hartz IV ein notwendiger Umzug in eine teurere Wohnung auch ohn…
Andere Ansicht | 31. Oktober 2010 — Pressemitteilung SG Dortmund Das Sozialgericht Dortmund hat die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender in…
RA-Blog | 18. Mai 2006 — Ich hatte gestern schon meine heutige Open-Air-Verhandlung angekündigt. Meinem Mandanten wurde der Mietvertrag wegen Eigenbed…
Juraexamen.info | 3. März 2012 — Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls in Stichworten. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind diesmal bes…
Rechtslupe | 16. Oktober 2009 — Bei einer anstehenden Zwangsräumung kann die Kommune die betroffenen Mieter wegen der drohenden Obdachlosigkeit unter Umständen…
anwalt-kiel.com | 18. Dezember 2010 — Das Sozialgericht Gießen – S 25 AS 775/10 – hat entschieden, dass der Landkreis Gießen die Kosten der Unterkunft für die dort l…
Blickpunkt Recht & Steuern | 12. Juni 2008 — Die Eigentümer eines Mietshauses sind verpflichtet, die vermüllte Wohnung ihrer Mieter unverzüglich zu reinigen, zu entwesen un…