Getty Images geht selbst von einer unverschuldeten unberechtigten Nutzung aus, aber nach deutschem Recht wird ein Anspruch wohl gegeben sein- anders in den USA!

Einer meiner Mandanten hatte ein Template benutzt. Das Bild, welches er angeblich mißbräuchlich verwendet hatte, stammte aus NetObject Fusion und er war sich keiner Schuldigkeit bewußt. Wie auch? Kostenloses Template, wer ahnt da schon, dass die Bilder in selbigem eventuell lizenzpflichtig sind? Es gab – natürlich wie immer- auch keine Hinweise.

sollte das Bild aus Netobject Fusion nachweislich stammen, darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: zunächst möchten wir uns für die Mitteilung bedanken, dass Sie das betreffende geschützte Bildmaterial über die Software NetObject Fusion erhalten haben. Uns ist bereits bekannt, dass diese Software Webseitenvorlagen (Templates) enthält, in die geschützte Werke von Getty Images ohne die hierfür erforderliche Lizenz eingebunden wurden. Getty Images steht derzeit bereits in Verhandlungen mit dem Unternehmen Web.com in den USA, dem Hersteller der vorgenannten Software. Ziel dieser Verhandlungen ist eine einvernehmliche Beilegung des Gesamtkomplexes. Da Web.com keine Liste sämtlicher betroffenen Kunden vorlegen kann, können entsprechende Fälle erst nach einer Mitteilung durch den jeweiligen Endkunden bzw. Verwender identifiziert werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass derartige Verhandlungen aufgrund des weltweiten und viele Endnutzer umfassenden Bezugs sehr umfangreich sind und einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir werden nun auch den vorliegenden Fall in den Verhandlungen mit Web.com zurund hierbei versuchen, eine Lösung auch zu Ihren Gunsten zu erzielens Netobject Fusion nachweislich stammen, darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Getty bedankte sich artig in der mir gestern übersandten Mail und gab zu, dass denen bereits bekannt sei, dass diese Software Webseitenvorlagen (Templates) enthält, in die geschützte Werke von Getty Images ohne die hierfür erforderliche Lizenz eingebunden wurden.

Getty Images stehe derzeit bereits in Verhandlungen mit dem Unternehmen Web.com in den USA, dem Hersteller der Software. Ziel dieser Verhandlungen sei eine einvernehmliche Beilegung des Gesamtkomplexes. Da Web.com keine Liste sämtlicher betroffenen Kunden vorlegen könne (wie auch, wenn es z.T. auch kostenlose Templates waren, die ohne Registrierung heruntergeladen werden konnten) könnten entsprechende Fälle erst nach einer Mitteilung durch den jeweiligen Endkunden bzw. Verwender identifiziert werden.

Man bat um Vertsändnis, dass derartige Verhandlungen aufgrund des weltweiten und viele Endnutzer umfassenden Bezugs sehr umfangreich seien und einige Zeit in Anspruch nähmen.

Aber Getty Images wolle den Fall meines Mandanten in den Verhandlungen mit Web.com zur Sprache bringen und hierbei versuchen, “eine Lösung auch zu unseren Gunsten zu erzielen”.

Nett gemeint, jedoch ist der Ort der Urheberrechtsverletzung in Deutschland – leider daher Deutsches Recht anwendbar.

Grundsätzlich ist es daher so, dass mein Mandant erst …

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Themen: Deutschland , Abmahnung , It-recht , Templates , Getty Images , Netobject Fusion , Urheberrecht (u.s.)
Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 27. Mai 2010 auf http://conlegi.de.

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