Getrennt essen - gemeinsam zahlen?
am 21.10.2006 von Law-Blog
Vielleicht standen Sie auch schon mal vor folgender Situation: Sie sitzen mit sieben, acht Freunden gemeinsam im Restaurant. Es wird gegessen, ein paar Weinchen werden getrunken, hier und da ein Espresso, dort ein Averna; vorher gab’s einen Aperitiv, hinterher Desserts für die Süßmäuler.
Als sie zahlen wollen teilt der Kellner ihnen mit, dass im Hause die Tische nur insgesamt abkassiert werden, eine Aufteilung nach den einzelnen Personen wäre nicht möglich. Das ist verdrießlich: die Menge des Konsumierten war vermutlich ganz unterschiedlich: manche der Gäste sind sternhagelblau, andere hatten nur ein kleines Wasser; manche sind dick und rund, die Damen dagegen auf Diät. Einfach nur durch acht teilen ist also nicht „gerecht“ (was immer das hier heißen mag). Aber im eher angeheiterten Zustand, ohne Taschenrechner, ohne Karte und so auf die Schnelle ist das detaillierte Ausrechnen der zu prellenden Zeche der jeweils beteiligten Konsumenten auch schwierig. Aber irgendwie klappt’s dann ja doch und alles regelt sich.
Nur als Jurist – damit naturgemäß Störenfried – fragt man sich: dürfen die das überhaupt, auf gemeinsame Zahlung bestehen?
Natürlich ist mir klar, dass ein ernsthaftes Interesse des Wirts besteht, eben nicht Speisen und Getränke für jeden Gast einzeln aufdröseln zu müssen: das kostet Zeit und Mühe. Andererseits zeigt die Praxis, dass es geht. Viele Restaurants bieten diesen Service, wenn auch vielleicht widerstrebend – wobei der Widerwille in der Regel durch das vervielfachte Trinkgeld für den Kellner besänftigt wird. Aber was ist mit dem Rest: was wäre denn der rechtliche Hintergrund des gemeinsamen Abkassierens?
Grundlage der Entgeltforderung …
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