Bundesanwaltschaft beantragt Freilassung von Brigitte Mohnhaupt
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Nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag entschieden hat, dass die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt im März nach Verbüßung von 24 Jahren Freiheitsstrafe freigelassen wird, haben sich Befürworter und Gegner der Entscheidung zu Wort gemeldet. Wie stern.de vermeldet, zeigte sich Dirk Schleyer, ein Sohn des ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer, über die Freilassung "erschüttert". Die Entscheidung sei nicht nachvollziehbar. Schleyer warf der Justiz Rechtsbeugung vor. Auch Bayerns Noch-Ministerpräsident Stoiber kritisierte die Entscheidung des Gerichts. "Ich bleibe dabei, dass vor allem eine Entschuldigung der Terroristen bei den Hinterbliebenen und Opfern der brutal Ermordeten zwingend notwendig ist", lauteten seine markigen Worte. Dies und eine Absage an Gewalt seien die Voraussetzungen für eine Rückkehr Mohnhaupts in die Gesellschaft. Bayerns Innenminister und designierter Stoiber-Nachfolger Günter Beckstein stieß ins selbe Horn. Mit Mohnhaupt komme eine Schwerverbrecherin auf freien Fuß, die ihre Taten nie bereut und nichts zu deren Aufklärung beigetragen habe. SPD-Generalsekretär Hubertus Heil warnte vor einer politischen Interpretation der Entscheidung. Mohnhaupt werde behandelt wie andere Mörder und Schwerverbrecher auch. Insoweit müsse man vor der gerichtlichen Entscheidung Respekt haben. Sprecher der Grünen und der FDP begrüßten die Entscheidung, welche eine Stärkung des Rechtsstaates darstelle. Die Linksfraktion forderte laut stern.de, auch die anderen drei noch inhaftierten ehemaligen RAF-Mitglieder Christian Klar, Eva Haule und Birgit Hogefeld frei zu lassen. Die heute 57-jährige Brigitte Mohnhaupt war unter anderem wegen ihrer Beteiligung an den Morden an dem ehemaligen Generalbundesanwalt Buback, dem Bankier Ponto und eben des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer zu 5 mal lebenslanger Freiheitsstrafe und einmal 15 Jahren verurteilt worden. Nach einer Gesetzesänderung hatte der Bundesgerichtshof hieraus im Jahr 1986 eine einheitliche lebenslange Freiheitsstrafe gebildet. Die Mindestverbüßungsdauer hatte das OLG Stuttgart vor einem Jahr auf 24 Jahre festgesetzt. Während das Gericht seine Entscheidung damit begründete, von Mohnhaupt gehe heute keine Gefahr mehr aus, was alleinige Voraussetzung für eine Haftentlassung sei, meine der frühere BKA-Chef Zachert, es bestehe durchaus noch ein Gefahrenpotenzial für die Allgemeinheit. Wenn sie gemeinsam mit Christian Klar, der bei Bundespräsident Köhler ein Gnadengesuch gestellt hat, auf freiem Fuß sei, könnte beide sich gegenseitig "aufschaukeln", meinte Zachert. Anmerkung: Für mich hat es den Anschein, als wollten die Gegner der Freilassung mit ihrer bereits seit Wochen in den Medien ausgebreiteten harschen Reaktion auf die abzusehende Freilassung Mohnhaupts Druck auf den Bundespräsidenten ausüben, eine Begnadigung Klars auf jeden Fall abzulehnen. Bei Schleyer und den anderen Angehörigen der Opfer halte ich dies für menschlich verständlich, bei den Politikern unter den Kritikern kann ich mich nicht immer des Eindrucks erwehren, dass hier Stammtischparolen mit Blick auf den Wähler verbreitet werden. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER
Erschienen 13. Februar 2007 auf http://www.strafblog.de.
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