Gesundheitskasse
am 02.07.2007 von Das interessiert doch wieder keine Sau...
Die Versichertenkarte eines gesetzlich Versicherten wird eingezogen. Das Sozialgeicht entscheidet im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, dass der Antragssteller als pflichtversichertes Mitglied zu führen und gegen das Risiko der Krankheit zu versichern sei.
Als dann (nach telefonischer Nachfrage) die Versichertenkarte abgeholt werden soll, liegt die nicht bereit. Also noch einmal ein Anruf. Mit welchem Ergebnis?
“Die Geschäftsführung habe sich dagegen ausgesprochen.”
Dass …
Zum Eingewöhnen
Das interessiert doch wieder keine Sau... / Ich weiß, es wird nicht dazu kommen. Aber allein schon der Gedanke erfreut. In der Kassengeschichte ist jetzt Ordnungshaft gegen den Vertreter der Kasse beantragt. Die Argumente: Ein Ordnungsgeld würde beim vorhandenen Vermögen der K…
UNTERSUCHUNG NUR MIT KARTE
LawBlog / Ein Arzt muss Patienten nicht behandeln, wenn diese die Versichertenkarte nicht vorlegen. In Frankfurt wurde ein Mediziner vom Vorwurf des Berufsvergehens freigesprochen. Er hatte sich geweigert, eine Frau zu untersuchen. Auf die Zusage, dass die Ve…
E-Commerce: Bewertungen bei eBay Teil 2
Rechtblog / 4. Gerichtliche Durchsetzung: Die gerichtliche Durchsetzung erfolgt im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Der Grund liegt darin, dass der Betroffene unverzüglich die negative Bewertung gelöscht haben möchte. Die Frage ist somit, was kann…
1 BvR 1127/01 vom 16.07.2004
BVerfG / Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, dass ihm als Vertragsarzt die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung kernspintomographischer Leistungen an gesetzlich Versicherten versagt wird.…
Arztbesuch: Ohne Versichertenkarte keine Behandlung
Recht und Alltag / Wer beim Arztbesuch seine Kranken-Versichertenkarte nicht vorlegen kann, hat in der Regel kein Anrecht auf eine Behandlung. Das Berufsgericht für Heilberufe bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 18.10.2005 einen…
Krankenkassen dürfen nicht für Versandapotheken werben
Recht und Alltag / Die von der AOK Hessen betriebene offensive Werbung für Versandapotheken ist rechtswidrig. Das entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 8 KR 199/06 ER; unanfechtbar). Die AOK Hess…
