Gesundheit oder Gleichberechtigung ?

© Liz Collet

Die Frage, welches der beiden Rechtsgüter schützenswerter sei, war Gegenstand der Verfassungsbeschwerde, die das Bundesverfassungsgericht beschäftigte. Die Inhaberin einer Brotfabrik hatte sie eingereicht. Anlass der von Rosemarie Ewers eingereichten Verfassungsbeschwerde war die vor 100 Jahren erlassene Arbeitszeitordnung (AZO).

§ 19 der seit 1891 gültigen AZO verbietet zum Zeitpunkt der Verfassungsbeschwerde aus gesundheitlichen und sittlichen Gründen die Beschäftigung von Arbeiterinnen grundsätzlich zwischen 20.00 und 6.00 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben zwischen 23.00 und 5.00 Uhr. Zwei Amtsgerichte hatten dann eine Aussetzung der Verordnung verfügt. Und so musstee das Bundesverfassungsgericht aufgrund der Verfassungsbeschwerde und aufgrund der Normenkontrollverfahren über die Vereinbarkeit der Arbeitszeitordnung aus Kaisers Zeiten mit dem Grundgesetz entscheiden. Der Brotfabrikantin Ewers ging es einerseits um die Chancengleichheit von Frauen und Männern. Zum anderen war sie ausserstanden, ihre mittelständische Firma profitabel zu betreiben, wenn die Maschinen auch nachts lieffen. Dazu aber brauchté sie dringend weibliche Arbeitskräfte,da – wie sie geltend gemacht hatte – nur Frauen bereit waren, in Teilzeit auch nachts am Fließband zu stehen, Männer wollten nur in Vollbeschäftigung tätig sein. Nachdem sie wegen nächtlicher Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen einen Bußgeldbescheid über 5.000 Mark erhalten hatte, war sie vor Gericht dagegen vorgegangen.

DGB-Vizechefin Engelen-Kefer vertrat die Auffassung, die Streichung des Nachtarbeitsverbots sei nicht verfassungskonform und Nachtarbeit gesundsschädlich. Die Realität sei immer noch so, dass Frauen, auch dann, wenn sie nachts arbeiten, für die Familienaufgaben zuständig seien. Frauen hätten erheblich weniger Tagschlaf als Männer. Das Verbot sei daher auch auf angestellte Frauen und Männer auszuweiten, die bisher davon ausgenommen seien, Nachtarbeit müsse generell auf das gesellschaftlich unbedingt notwendige Minimum beschränkt werden. Schutz mit erheblichen Nachteilen

Einig waren Ewers und Engelen-Kefer sich, dass ein Nachtarbeitsverbot ausschließlich für weibliche Arbeitskräfte gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Die gesundheitliche Gefährdung nachts tätiger Frauen und Männer werde von Arbeitsmedizinern bestätigt. Belegt seien eine erhöhte Neigung zu Schlafstörungen, Magen-Darmerkrankungen sowie ein gesteigertes Krebsrisiko. Die gesetzliche Unterscheidung zwischen Arbeiterinnen und weiblichen Angestellten bezeichnete selbst das Bundesarbeitsministerium als „zunehmend fragwürdiger“.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte s…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Rechtsprechung , Urteil , Bundesverfassungsgericht , Bverfg , Grundrechte , Kaisers , Gesundheit , Prozesse , Linkedin , Azo , Geschichte Und Rechtsgeschichte , 28. Januar 1992 , 28. Januar 2012 , Bverfg 1 Bvl 16/83 , Bverfg 1 Bvl10/91 , Bverfg 1 Bvr 1025/82 , Bverfge 85/ 191

Erschienen 28. Januar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Polen kündigt die Konvention zum Verbot der Nachtarbeit von Frauen

Kanzlei für polnisches Recht Dr. Hartwich | 18. Juli 2011 — Der polnische Präsident Komorowski hat das Gesetz zur Kündigung der Konvention von Bern von 1906 zum Verbot der Nachtarbeit von Fr…

BVerfG: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Fortfall des Kindesgeldes bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrages

STEUERRECHT | 30. April 2009 — BVerfG-Beschluss vom 06.04.2009 - 2 BvR 1874/08 Pressemitteilung Nr. 46/2009 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG): “Der 1…

2 BvR 2365/09: 2 BvR 2365/09 vom 22.12.2009

BVerfG | 22. Dezember 2009 — 1. Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, …

2 BvR 769/10 vom 19.05.2010

BVerfG | 19. Mai 2010 — 1. Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, …

Normenkontrollverfahren Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung des BVerfG im Normenkontrollverfahren zum HRG

mindermeinung.de | 26. Januar 2005 — Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verkündet heute sein Urteil im Normenkontrollverfahren über das Hochschulrahmengesetz (HRG).…

BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Mehrwertsteuererhöhung erfolglos

STEUERRECHT | 19. Dezember 2007 — BVerfG-Beschluss vom 06.12.2007 - 1 BvR 2129/07 Presseerklärung Nr. 117/2007 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG): “Die B…

Ein Versuch wars wert

Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag | 6. Januar 2009 — Wenn es geklappt hätte, hätte das Bundesverfassungsgericht sich sehr leicht einer „lästigen“ Verfassungsbeschwerde entledigen könn…

Bundesbeamtenpensionsalter Bei Teilzeit: Beamte in Teilzeit können zum Teil mit höheren Pensionen rechnen

Reuters | 11. Juli 2008Karlsruhe (Reuters) - In Teilzeit arbeitende Beamte können nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Teil mit h…

2 BvR 1646/10 vom 05.08.2010

BVerfG | 5. August 2010 — 1. Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, …

2 BvR 1762/10 vom 16.08.2010

BVerfG | 16. August 2010 — 1. Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, …

Foto Reihenweise windige Typen Bild #371800

Zoonar - Die Bildagentur für Designer, Redaktionen, Werbung und Fotografen.