Gestrauchelte Jugendliche brauchen schnelle Reaktion
am 05.01.2008 von http://www.lawblog.de
Der Fall liegt ein bisschen zurück, berührt aber eins der wichtigen drei Probleme. In einer Silvesternacht beschließt eine Schar von Studenten zwischen 18 und 20 Jahren eine freiwillige Schlägerei. Eine der jungen Frauen setzt eine Gaspistole an den Mund eines der Kontrahenten und drückt ab. Was nun vor Gericht folgt, ist eine Wanderung auf schmalem Grat. Denn nach unserem Jugendgerichtsgesetz ist diese Täterin eine „Heranwachsende“, ein Zwitter.
In der ersten Instanz wird sie als Erwachsene wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. In der zweiten Instanz aber wird sie zur privilegierten Jugendlichen gemacht und nur mit einer Geldbuße belegt. Das Gericht meint, eine Erwachsene hätte solch eine Tat erst gar nicht begangen. Diese Begründung hält Jugend-Staatsanwältin Astrid Röttgen für absurd: „Das Jugendstrafrecht muss nur richtig statt falsch angewendet werden“.
Wann also ist ein junger Mensch überhaupt reif – und für welche Strafe? „Mit 14 sollte die Erziehung abgeschlossen sein“, sagt Röttgen. „Ich treffe auf 19-jährige Angeklagte, die sind wie Kinder“, bestätigt der Düsseldorfer Jugendrichter Burkhard Spicks. Deshalb hält der Praktiker auch nichts von „Erziehungscamps“: „Die Jugendlichen kommen da schlimmer raus als sie rein kommen“.
Spicks plädiert für die Unterbringung in geschlossenen Heimen, die vor 25 Jahren in Nordrhein-Westfalen abgeschafft wurden. Dort müsse den jungen Menschen beigebracht werden, wie sie ihr Leben bewältigen können. Dieser Ansicht ist auch die Jugendrichterin Andrea Sauter-Glücklich in Wuppertal: „Wir brauchen geschlossene Heime für Jugendliche, die sich Erziehungsmaßnahmen entziehen“.
Sie hat einen kriminellen Jugendlichen aus Duisburg vor Augen. Der kam nach Wuppertal in eine Pflegefamilie, flog dort raus, weil …
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