A- vs. B(C?D?)-Blogger
Vertretbar Weblawg | 19. Juni 2006 — Mit einem A-Blogger im Haus (genau genommen ist es umgekehrt: Der B(C?D?)-Blogger sitzt im Haus des A-Bloggers) hat man es nicht l…
Das LKA ermittelt gegen mich wegen Gewaltdarstellung.
Nein, nicht gegen mich, sondern gegen einen anderen Blogger, der seinen Beitrag mit eben diesen Worten überschreibt. Er berichtet über den Brief, in dem ihm entsprechend § 163a StPO eröffnet wird, daß er einer Gewaltdarstellung nach § 131 StGB verdächtigt wird.
Selbstverständlich kann der Blogger diesen Vorwurf nun überhaupt nicht nachvollziehen. Er ist seines Wesens nach doch durch und durch Pazifist. Ein Blick in seine sonstigen Beiträge bestätigt dies.
Und weil der Blogger es nicht versteht, hat er erst einmal einen sehr richtigen Gedanken: Er möchte sich kundig machen.
Der zweite Gedanke ist allerdings ein Mißgriff in die Kiste der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten: Er ruft genau bei der Einrichtung an, deren Aufgabe es ist, den Vorwurf zu bestätigen. Der Blogger hat Glück: Er erreicht den zuständigen Henker Ermittler nicht, sondern eine “freundliche Dame”, die seine Rückrufnummer notiert.
Der dritte Gedanke ist eher wieder von der Vernunft gesteuert, wenngleich auch noch kein Volltreffer: Der Blogger wendet sich an einen anderen, ihm wohlgesonnenen Ermittler, an einen “befreundeten LKA-Beamten aus Nordrhein-Westfalen”. Und der gibt ihm dem einzig zutreffenden Rat: Schweigen.
Und wie so Blogger eben sind: Schweigen geht ja nun gar nicht. Deshalb legt der Blogger schnell mal eben ein Geständnis in seinem Weblog ab. Öffentlich.
Selbstverständlich macht der Ermittler – “mein Kriminalkommissar” – von dem Angebot des Bloggers Gebrauch und ruft ihn an. Ebenso selbstverständlich s…
» Vollständiger ArtikelErschienen 20. April 2010 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.
Vertretbar Weblawg | 19. Juni 2006 — Mit einem A-Blogger im Haus (genau genommen ist es umgekehrt: Der B(C?D?)-Blogger sitzt im Haus des A-Bloggers) hat man es nicht l…
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