Gesichtserkennung bei Facebook: Hamburger Datenschützer kündigt rechtliche Schritte an
Die Auseinandersetzungen deutscher Datenschützer mit dem sozialen Netzwerk gehen munter weiter. Nachdem der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert eine
breite Diskussion über Like-Buttons und Fanpages eingeleitet hat (Blog), hat nun der Hamburger Datenschützer beim Thema rechtliche Schritte gegen Facebook
angekündigt.
Das Problem: Facebook-Nutzer können Fotos hochladen und Personen aus dem Kreis der eigenen Kontakte auf den Bildern markieren. Einmal
markierte Personen können danach automatisch in anderen hochgeladenen Bildern gefunden werden. Möglich macht dies eine Software zur
automatischen Gesichtserkennung. Hierfür unterhält das Unternehmen Presseberichten zufolge eine Datenbank mit biometrischen Merkmalen
seiner Nutzer.
Nach Ansicht des Hamburger Datenschutzbeauftragten entspricht die Gesichtserkennung in ihrer jetzigen Form nicht dem europäischem und
deutschem Datenschutzrecht. Facebook müsse von jedem Nutzer explizit die Erlaubnis einholen, seine biometrischen Merkmale zu
speichern und zu verarbeiten. Bereits im Oktober hatte Caspar dem Unternehmen eine Frist gesetzt, um eine Zustimmung der Nutzer für
die neue Funktion einzuholen (taz-Bericht). Dieser Forderung sei Facebook bisher nicht nachgekommen.
Nun erklärte Caspar, dass man alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen wolle, um das Einwillingsgebot
durchzusetzen. Mögliche Konsequenzen seien ein B…
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