Verstößt der Ausschluss von Pseudonymen bei Google+ gegen deutsches Recht?
Internet-Law | 17. Juli 2011 — Google+ hat nunmehr mehrfach die Profile solcher Nutzer gesperrt, die sich nicht mit ihrem tatsächlichen bürgerlichen Namen ang…
Derzeit wird das Netz über ein Recht auf Pseudonyme diskutiert. Ausgelöst wurde der Streit durch den Bundesinnenminister Friedrich, der eine Klarnamenpflicht für Blogger fordert sowie durch die Sperrung pseudonymer Profile durch Google+.
Bei dem Streit wird jedoch übersehen, dass es in Deutschland bereits eine Klarnamenpflicht gibt. Diese existiert in einer Art Grauzone und trifft Blogger sowie viele Inhaber von Social Media Profilen.
Impressumspflicht = KlarnamenpflichtNach § 5 des Telemediengesetzes (TMG) werden Anbieter von “geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien” gezwungen ihren bürgerlichen Namen (d.h. wie er im Ausweis steht) anzugeben. Dasselbe wird für alle ”nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken” dienenden Telemedien nach § 55 Abs.1 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) verlangt. Nach § 55 Abs.2 RStV müssen bei “redaktionell-journalistischen” Telemedien zusätzlich Name und Anschrift der inhaltlich verantwortlichen Person angegeben werden.
Diese Vorschriften werden als “Impressumspflicht” bezeichnet und treffen die meisten Blogger und viele Social Media Nutzer. Gegen die Impressumspflicht wird eingewandt, dass private Online-Angebote nicht von der Impressumspflicht umfasst sind. Das ist richtig, trifft aber auf die meisten Blogger nicht zu.
Wer sich an die Öffentlichkeit richtet, handelt nicht privatIn der Umgangssprache wird unter “Privat” alles verstanden, was nicht beruflich oder geschäftlich ist. Das Gesetz grenzt den privaten Kreis jedoch weiter ein. Der private Kreis wird verlassen, wenn die Öffentlichkeit einbezogen ist. Dabei geht es weniger um den örtlichen Bereich, als um den Kreis der Teilnehmer.
Beispiel: Wer Freunde und Verwandte zu einem Picknick im Park einlädt, handelt privat. Wer jedermann zu einem Picknick im Park einlädt, spricht die Öffentlichkeit an und handelt daher nicht mehr privat.
Genauso sieht es bei der Impressumspflicht aus. Wer zum Beispiel ein Reiseblog führt, in dem er sich nur an Freunde und Familie richtet, handelt privat und braucht kein Impressum. Sollen aber auch unbekannte Leser angesprochen werden, gilt das Blog als öffentlich und muss ein Impressum haben.
Damit ist die Schwelle für die Impressumspflicht sehr gering. Sie wird besonders bei politischen Blogs, die sich gerade an die Öffentlichkeit richten, überschritten. Die Impressumspflicht macht aber nicht bei Blogs halt.
Auch Google+, Facebook- und Twitter-Profile trifft die ImpressumspflichtDie Diskussion, ob Social Media Profile auf Facebook, Twitter oder Google+ ein “Telemedium” sind, ist gerichtlich nicht entschieden. Jedoch haben die Gerichte eine Impressumspflicht für Teile einer Plattform im Fall von ebay- und mobile.de-Händlerprofilen bejaht. Dabei haben sie darauf verwiesen, dass diese Bereiche von der Plattform abgegrenzt sind und die jew…
» Vollständiger ArtikelErschienen 9. August 2011 auf http://spreerecht.de.
Internet-Law | 17. Juli 2011 — Google+ hat nunmehr mehrfach die Profile solcher Nutzer gesperrt, die sich nicht mit ihrem tatsächlichen bürgerlichen Namen ang…
For..Net | 18. Mai 2009 — Impressumspflicht bedeutet, dass Anbieter von Telemedien, die nicht nur persönlichen oder familiären Zwecken dienen, bestimmte …
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 28. Oktober 2011 — Das LG Aschaffenburg hat in einem Urteil vom 19.08.2011 (Az.: 2 HK O 54/11) entschieden, dass Nutzer von „Social Media“ wie F…
Internet-Law | 19. Juni 2009 — Kollege Henning Krieg hat den zweiten Teil seiner Betrachtung zur Frage der Impressumspflicht bei Twitter-Profilen veröffentlicht …
Kathrin gibt dir Recht | 27. Oktober 2011 — Nach § 5 TMG (Vorschrift über die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung) war es eigentlich ohnehin schon klar: auch Social-Media-Ac…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 27. Oktober 2011 — LG Aschaffenburg Urteil vom 19.08.2011 2 HK O 54/11 Facebook Impressum Das LG Aschaffenburg hat wenig überraschend entschieden, da…
medien-gerecht | 20. Juni 2009 — Die aktuelle Diskussion unter Juristen über die mögliche Impressumspflicht von Twitter-Accounts stößt in der nichtjuristische…
kriegs-recht.de | 27. Oktober 2011 — Dass ich der Auffassung bin, dass Profilseiten auf Social Media Plattformen wie Twitter oder Facebook impressumspflichtig sein …
netzrecht.org | 22. Juni 2009 — Als ich Mitte Februar 2009 in der Session “Bloggen & Recht” (von Henning Krieg) auf dem Wordcamp in Jena saß, begegnete ich…
SCHWENKE & DRAMBURG | 27. Oktober 2011 — Kollege Dramburg berichtete bereits heute Morgen, von der Entscheidung des Gerichts Aschaffenburg, dass Facebook-Seiten ein I…
Der Beitrag stellt dar, unter welchen Voraussetzungen für ein Blog ein Impressum erforderlich ist
Henning Krieg + Recht = kriegs-recht.de
Shocking: Impressumspflicht für Twitter-Profile? Teil 4 - Warum die Impressumspflicht häufig überschätzt wird
§ 55 RStV RStV,NI - Informationspflichten und Informationsrechte
Facebook ist ein soziales Netzwerk, das Menschen mit ihren Freunden, Arbeitskollegen, Kommilitonen und anderen Mitmenschen verbindet. Nutzer verwenden Facebook, um mit ihren Freunden in Verbindung zu bleiben, eine unbegrenzte Anzahl an Fotos hochzuladen, Links und Videos zu posten sowie mehr über die Personen zu erfahren, die sie kennenlernen.
Blogger sollen mit "offenem Visier" argumentieren: Für Bundesinnenminister Friedrich ist das eine Lehre aus den Anschlägen von Norwegen, wo ein Einzeltäter sich im Netz radikalisierte. Im SPIEGEL-Interview fordert er nun, die Anonymität im Internet abzuschaffen.
Impressumspflicht bei eBay - Anbieterkennzeichnung auf der "Mich-Seite"
Kindly sponsered by Portsmouth City Council.
Flickr is almost certainly the best online photo management and sharing application in the world. Show off your favorite photos and videos to the world, securely and privately show content to your friends and family, or blog the photos and videos you take with a cameraphone.
Innenminister Friedrich fordert Klarnamenzwang für Internet-Nutzer und kritisiert die angebliche Anonymität im Netz. Doch dabei ignoriert er die Lebenswirklichkeit im Web. Würde sein Vorstoß umgesetzt, bekämen wir eine Gesellschaft, in der Minderheiten verstummen.
Kurz vor dem Wochenende begann, wie aus dem Nichts kommend, der Versuch eines Umsturzes. So konnte man meinen. Ein Blogger, der sich im Netz plomlompom nennt, änderte den in seinem