The Ombudsman can!
Jurabilis | 23. April 2009 — "Rechtsuchende können künftig Streitigkeiten mit ihrer Rechtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt einfach und unkompliziert beilege…
Erst jetzt komme ich dazu, auf die BT-Drs. 16/11385 kurz hinzuweisen: Der Grund für alle Anwälte, sich wieder in das Verwaltungsrecht einzuarbeiten.
Im Ernst: Der Gesetzesentwurf (liegt noch in den Ausschüssen des Bundestages) ändert eine Menge im anwaltlichen Berufsrecht. Davon möchte ich zwei Punkte verkürzt hervorheben:
Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten nach der BRAO sollen zukünftig nicht mehr nach FGG, sondern nach VwGO laufen; Der schlichtende Ansatz soll ausgebaut werden: Die regionalen Anwaltskammern werden in ihren Schlichtungsverfahren gestärkt (u.a. durch eine Erscheinungspflicht für betroffene RAe), zudem gibt es einen zentralen Ombudsmann als Schlichtungsstelle bei der BRAKFür Details rate ich dazu, den umfangreichen Gesetzesentwurf zu lesen.
Update: Der Gesetzentwurf wurde beschlossen, Infos dazu hier beim Bundestag. Daraus:
“Rechtsuchende können künftig Streitigkeiten mit ihrer Rechtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt einfach und unkompliziert beilegen, ohne die Gerichte anrufen zu müssen. Die neue Schlichtungsstelle erlaubt eine einvernehmliche Lösung zwischen Anwalt und Mandant, die den Rechtssuchenden zudem nichts kostet. Anders als bei den bereits bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher Rechtsanwaltskammern darf die Person des Schlichters nicht aus den Reihen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kommen. Dadurch stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Anwaltschaft. Mit der neuen, bundesweiten Schlichtungsstelle tragen wir erheblich zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen und damit auch zur Gerichtsentlastung bei”, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. [...]
Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren, dessen Durchführung sowohl der Rechtsanwalt als auch der Mandant beantragen können, ist für beide Seiten freiwillig.
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