Gesetzgebung: Änderungen zum TKG tritt zum 1. März 2010 in Kraft

Neuregelungen im Überblick: Definition von Service Diensten: Nach der neuen Fassung werden Service-Dienste in §3 Nr. 8a TKG definiert. Diese Definition sieht folgendermaßen aus: „Service Dienste sind solche Dienste, die insbesondere den Rufnummernbereich 0180 umschließen und bundesweit zu einem einheitlichen Entgelt zu erreichen sind. Detaillierte Angabe von Mobilfunkpreisen Die wohl wichtigste Änderung sieht vor, dass gem. der Neufassung von §66a TKG nun auch die Entgelte für Anrufe aus den mobilen Netzen genau angegeben werden müssen. Nach der aktuellen Fassung genügt die Angabe: „Mobilfunkpreise können abweichen“. Dieses wird ab dem 01.03.2010 nicht mehr der Fall sein. Nach dem neuen §66d TKG müssen nun Höchstpreise pro Minute oder pro Anruf aus dem Mobilfunknetz angegeben werden. Bereits nach der aktuellen Fassung stellt eine Nichtangabe von Me…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Tkg , Pflichtangaben Für Eshops

Erschienen 4. September 2009 auf http://www.it-rechtsinfo.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Neuerungen bei Angaben zu Mehrwertdienstenummern

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 4. September 2009 — Zum 01.03.2010 tritt auf Grund des ersten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über die elek…

Neue Preisobergrenzen und Auspreisungspflichten bei 0180x-Rufnummern

ADVERSARIO | 24. Januar 2010 — Am 01.03.2010 tritt das TKG-Änderungsgesetz in Kraft, dass für 0180-Rufnummern neue Preisobergrenzen und Auspreisungspflichten …

Änderungen bei 0180er-Rufnummern in Kraft!

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 4. März 2010 — Seit dem 01.03.2010 gelten neue gesetzliche Regelungen für 0180er-Rufnummern. Die bisherigen Preise für Anrufe aus dem Festnetz än…

Tkg 0180: Preisangabe bei 0180-Nummern – Neuregelung im TKG

Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 2. März 2010 — Das Telekommunikationsgesetz (TKG) wurde mit Wirkung zum 01.03.2010 ein wenig geändert. Demnach ist gemäß § 66a TKG nunmehr bei…

NDR 2 - Ruf mich (teuer) an!

RA J. Melchior, Wismar | 26. März 2010 — Der bekannte lockere Spruch: „Der Anruf kostet 14 Cent pro Minute, mit dem Handy kann’s etwas teurer werden" sollte seit der Ne…

Änderung des TKG: Ab 01.03.2010 Neue Informationspflichten bei 0180-Nummern

Rechtsteufel | 25. Februar 2010 — Am 01.03.2010 tritt eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Dabei werden die Informationspflichten für die…

Gesetzesänderung bei Verwendung von 0180er-Nummern

Trainingsblog-eCommerce | 27. Juli 2009 — Zum 1. März 2010 müssen sich Shop-­Betreiber, die eine 0180er-Service-Hotline als Telefonnummer verwenden, auf eine Änderung de…

§ 66a TKG in der seit dem 01.03.2010 geltenden Fassung - Telekommunikationsgesetz

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 2. März 2010 — Telekommunikationsgesetz (TKG) § 66a Preisangabe Wer gegenüber Endnutzern Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste…

Abmahngefahr: Veralteter Tarifhinweis bei der Verwendung von 0180er-Rufnummern durch die Änderung des § 66a TKG zum 01.03.2010:

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 24. Juni 2010 — Wer gegenüber Endnutzern 01803er, 01805er oder andere Sonderufnummern anbietet bzw. dafür wirbt (z.B. Hotline, Mehrwertdienste etc…

LG Düsseldorf: Auch für 0185-Servicenummern müssen die anfallenden Kosten aus dem Fest- und Mobilnetz konkret angegeben werden

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 9. April 2012 — LG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2012, Az. 12 O 607/11 - nicht rechtskräftig § 66a TKG Das LG Düsseldorf hat entschieden, da…