Gesetzgeber streicht bald hunderte Call Center Stellen
Nun ja, natürlich nicht direkt. Der Gesetzesentwurf gegen unerlaubte wurde heute vom beschlossen und dem Gesetzgeber zugeleitet. Mit dem Inkrafttreten ist laut der Pressemitteilung des
BMJ zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen.
Was ändert sich? Im Wesentlichen wird §312d und 4 BGB aufgeweicht: Abs. IV Ziff 3 fallen weg. Das soll dem Verbraucher ein
Widerrufsrecht geben auch in Fällen des Abschlusses eines Zeitungsabos oder eine Lotterie. Zudem müssen die Telefonwerber ihre
Telefonnummer offen übermitteln und dürfen die Anzeige nicht mehr unterdrücken. Schließlich wird noch positivrechtlich festgehalten,
dass Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Betroffenen nicht erlaubt sind. Bisher war das über 1004 analog BGB gelöst. Das
ganze wird mit einer relativ hohen Bußgeldstrafe von 50000 Euro geahndet.
Was sich für den Verbraucher auf den ersten Blick ganz schön anhört, ist in Wahrheit ein Musterstück eines schlechten Timings. Ja,
das stimmt die Telefonwerbung ist ziemlich ärgerlich. Du kommst nach Hause und wirst von der netten Dame am Telefon zugequatscht und
akzeptierst alles, was sich nicht nach einer neuen Waschmaschine samt Kühlschrank anhört, um endlich deine Ruhe zu haben. Erst im
Nachhinein bereust du dein "Ja", so wie oft im Leben (Interessant an dieser Stelle der Artikel von Günter Wallraff im Callcenter).
Und trotzdem wird das neue Gesetz die Telefonwerber nicht abhalten ihren zu machen, dafür aber dazu führen, dass bestehende Call Center Stellen gestrichen werden. Wer jetzt schon
anruft, wird im Zweifel eine Einwilligung vorweisen können. Diese wird ganz unscheinbar auf irgendeiner Postkarte zur Bestellung
eines kostenlosen Katalogs/Probeabos/…
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