Gesetzesvorhaben: Bundesrat schlägt die verpflichtende Teilnahme an Täterprogrammen vor
LexisNexis Aktuell meldete vor einigen Tagen:
Männer, die gegen ihre Partnerinnen gewalttätig geworden sind, sollen im Rahmen spezieller Programme zu Änderungen ihres Verhaltens
und ihrer Wahrnehmung gelangen. Dafür soll die in der Strafprozessordnung vorgesehene Frist, an einem so genannten Täterprogramm
teilzunehmen, auf bis zu einem Jahr erweitert werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 16/1466) hervorgeht.
Das Strafgesetzbuch solle zudem so geändert werden, dass die an einem Täterprogramm angeordnet werden kann. Nach Ansicht der Länderkammer hätten solche Programme
besondere Bedeutung für bislang nicht vorbelastete Männer. Wenn sie die Auflage, an einem Täterprogramm teilzunehmen, nicht
erfüllten, drohe ihnen eine Anklage oder eine Verurteilung. Dies sei im Interesse eines wirkungsvollen Opferschutzes. Die
Länderkammer hatte bereits im Juli 2008 vergeblich versucht, eine entsprechende Initiative (BT-Drs. 16/10068) zum Erfolg zu bringen.
Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf Initiativen, die die Gewaltprävention und den Opferschutz in
sachgerechter Weise förderten. Täterorientierte Maßnahmen wie die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs könnten einen wichtigen
Beitrag zur Resozialisierung des Täters und damit auch zur Gewaltprävention und zum Opferschutz darstellen. Zwar dürfte es schwierig
sein, bereits jetzt den konkreten Bedarf für entsprechend langfristigen Weisungen und deren Wirkungen genau zu benennen, da
Täterprogramme namentlich im Zusammenhang mit häuslicher in Deutschland ein relativ neues Arbeitsfeld darstellten und bislang erst einige wenige Einrichtungen auf
mehrere Jahre Erfahrung zurückblicken könnten. Die vorgeschlagene Erweiterung der entsprechenden Weisungsmöglichkeiten würde jedoch
den Spielraum eröffnen, die ersten positiven Erfahrungen mit diesen Programmen zu verifizieren und gegebenenfalls auszubauen. Der
Erfolg in der Praxis setze jedoch die finanzielle Sicherstellung der Angebote durch die Länder voraus.
Den Gesetzentwurf des Bu…
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