Regierungsentwurf zum umstrittenen KiPoBeG
LEGALIT.de | 30. April 2009 — Die Bundesregierung hat am 22. April 2009 den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnet…
Der Gesetzesentwurf zu Netzsperren ist mittlerweile veröffentlicht worden. Er sieht als Kernpunkt eine Änderung des TMG (insb. neuer § 8a TMG) vor. Daneben wird das TKG angepasst.
“§ 8a Erschwerung des Abrufs von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
(1) Im Rahmen seiner Aufgaben als Zentralstelle nach § 2 des Bundeskriminalamtgesetzes führt das Bundeskriminalamt eine Liste über vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen (Sperrliste). Es stellt den Diensteanbietern im Sinne des Absatzes 2 arbeitstäglich zu einem diesen mitzuteilenden Zeitpunkt eine aktuelle Sperrliste zur Verfügung. (2) Diensteanbieter nach § 8, die den Zugang zur Nutzung von Informationen über ein Kommunikationsnetz für mindestens 10 000 Teilnehmer oder sonstige Nutzungsberechtigte in der Regel gegen Entgelt ermöglichen, haben geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, die in der Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren. Für die Sperrung dürfen vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten verwendet werden. Die Sperrung erfolgt mindestens auf der Ebene der vollqualifizierten Domainnamen, deren Auflösung in die zugehörigen Internetprotokoll-Adressen unterbleibt. Die Diensteanbieter haben die Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen, spätestens jedoch innerhalb von sechs Stunden nachdem das Bundeskriminalamt die aktuelle Sperrliste zur Verfügung gestellt hat. (3) Die Diensteanbieter haben die Sperrliste durch geeignete Maßnahmen gegen Kenntnisnahme durch Dritte, die an der Umsetzung der Sperrung nicht beteiligt sind, zu sichern. (4) Die Diensteanbieter leiten Nutzeranfragen, durch die in der Sperrliste aufgeführte Telemedienangebote abgerufen werden sollen, auf ein von ihnen betriebenes Telemedienangebot (Stoppmeldung) um, das die Nutzer über die Gründe der Sperrung sowie eine Kontaktmöglichkeit zum Bundeskriminalamt informiert. Die Ausgestaltung bestimmt das Bundeskriminalamt. (5) Die Diensteanbieter dürfen, soweit das für die Maßnahmen nach den Absätzen 2 und 4 erforderlich ist, personenbezogene Daten erheben und verwenden. Diese Daten dürfen für Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach § 184b des Strafgesetzbuchs den zuständigen Stellen auf deren Anordnung übermittelt werden. (6) Die Diensteanbieter übermitteln dem Bundeskriminalamt wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Telemedienangebote. (7) Die Diensteanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste durch Maßnahmen nach den Absätzen 2 bis 6 nicht ordnungsgemäß umsetzen. (8) Das Bundeskr…
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. April 2009 auf http://www.retosphere.de/offenenetze.
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Internet-Law | 2. Mai 2009 — Nach dem Entwurf eines § 8a Abs. 1 TMG führt das BKA eine Liste von Telemedienangeboten, die Kinderpornografie nach § 184b des Str…
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Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 22. April 2009 — Kinderpornos verboten, Internetseiten gesperrt, die geilen Kranken sind ausgetrocknet - so hat man sich das vorgestellt und der Wä…
ReH..Mo - Blog | 23. Juni 2009 — Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag nach einer hitzigen öffentlichen Diskussion den Entwurf zum Gesetz zur Erschwerung …
De legibus | 25. Juni 2011 — Hadmut Danisch legte dieser Tage als anlässlich des Zustandekommens des Zugangserschwerungsgesetzes vom 17. Februar 2010 (BGBl.…
Schlosser Aktuell | 17. Juni 2009 — Seit längerer Zeit wird über die Frage diskutiert, wie man Kinderpornographie bekämpfen kann. Verschiedene Politiker wollen unt…
Informationen über die Forschung am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Forschungsprofil und Forschungsarbeit, Kooperationen, Veranstaltungen und Publikationen
Alvar Freude hat in seinem Blog einen Arbeitsentwurf für die Gesetzesänderungen zur Sperrung kinderpornographischer Webseiten veröffentlicht. Aus technischer Sicht machen es sich die Autoren denkbar einfach: Der Gesetzestext ist technologieneutral...
Der Gesetzesentwurf zur Sperrung von Kinderporno-Seiten liegt nun auch öffentlich vor ( PDF ). Der Entwurf hat einige Schwächen: Sowohl fachlicher Art, als auch, was die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz angeht....
In Australien stockt das <a href="/archives/1739-Australien-auf-dem-Weg-zur-Great-Firewall-Der-Kampf-gegen-Clean-Feed.html">"Cleanfeed" Projekt</a> der Regierung, die den Internetz