Gesetzesänderungen: Ab dem 04.08.2009 ändert sich die Widerrufsbelehrung für Internetangebote von Dienstleistungen

Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt (Bundesgesetzblatt 2009 Teil I, Nr. 49, S. 2413 ff.) tritt am heute das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft (JavaScript-Link: Gesetz). In der Folge verändern sich auch die gesetzlichen Bedingungen für Online-Anbieter von Dienstleistungen: Durch Artikel 4 des Gesetzes wird Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV modifiziert. Demgemäß darf es in der Widerrufsbelehrung nicht mehr heißen: „Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen…

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Themen: Gesetzgebung , Verbraucherschutz , Gesetz , Widerrufsbelehrung , Bundesgesetzblatt , Onlineshop , Dienstleistungen , Anbieter , Gesetz Zur Bekämpfung Unerlaubter Telefonwerbung Und Z
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 4. August 2009 auf http://damm-legal.de.

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