Gesetzesänderung: Kaufleute müssen ihre E-Mail Signaturen erweitern

Eine zum 01.01.2007 in Kraft getretene Gesetzesänderung hat bislang wenig Beachtung gefunden. Waren Kaufleute bislang nur verpflichtet, gewisse Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen anzugeben, so gilt diese Regelung seit Jahresbeginn auch für E-Mails. Die entsprechenden Gesetzestexte wurden insoweit angepasst, als dass sie nun für Geschäftsbriefe “gleiviel welcher Form” gelten.

Das bedeutet, dass nunmehr auch die elektronische Form erfasst ist. Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10.11.2006 hat entsp…

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Themen: Hgb

Erschienen 22. Januar 2007 auf http://log.handakte.de/.

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