Gesetzesänderung Hexerei ab Juli strafbar
am 22.04.2006 von http://www.strafblog.de
Nein, heute ist nicht der 1. April und auch nicht Halloween. Natürlich handelt es sich auch nicht um eine Änderung des Deutschen Strafgesetzbuches. Dies ist vielmehr ein Beitrag zum Thema Andere Länder andere Sitten und eine Gelegenheit, über Dinge zu sinnieren, die uns so fern liegend erscheinen und für Angehörige anderer Kulturen und Glaubensrichtungen einen Teil des täglichen Lebens verkörpern. Dem Nachrichtensender ntv zufolge wurde Simbabwes Anti-Hexerei-Gesetz , das bisher nur Menschen bestrafte, die andere als Hexen beschimpften, nun ergänzt. Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren wird ab Juli auch der bestraft, der sich der Hexerei schuldig macht. Haftstrafen drohen auch denjenigen, die die Dienste von Hexenjägern in Anspruch nehmen. Für uns Mitteleuropäer sicherlich ein nicht ganz nachvollziehbarer Akt der Legislative Simbabwes. In einigen afrikanischen Ländern, in denen der Glaube an Hexen und Magier noch immer weit verbreitet ist, scheint dies anders zu sein. Immerhin werden hier auch gar nicht so ganz selten Menschen getötet, die von neidischen Bekannten oder wegen ihres auffälligen Verhaltens als Hexen oder Hexer bezeichnet werden. Vor allem in Krisenzeiten müssen dunkle Mächte als Urheber allen Übels herhalten. Letzteres kennen wir auch bei uns, hier sind es nur nicht mehr die Hexen.
Wie gesagt: Andere Länder andere Sitten.
Autorin: RAin Viktoria Nagel
Kanzlei POHLEN +MEISTER
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