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Gesetzentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht

am 07.01.2008 von Blickpunkt Recht & Steuern

Das Bundesjustizministerium hat heute einen Gesetzentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht auf den Weg gebracht. Der Entwurf ergänzt das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) um Vorschriften zum Recht für grenzüberschreitend tätige Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen.
Für Gesellschaften, Vereine und juristische Personen ist die Frage, welches Recht auf sie anzuwenden ist, von zentraler Bedeutung. Bislang gibt es im deutschen Recht hierzu keine geschriebenen Regelungen. Dies hat zu Unsicherheiten bei der Frage des anzuwendenden Rechts geführt, wenn Gesellschaften grenzüberschreitend tätig sind. Durch die neuen Regelungen soll sich künftig das anwendbare Recht für den Rechtsverkehr sicherer bestimmen lassen.
In der Rechtspraxis wurde bislang an den tatsächlichen Verwaltungssitz der Gesellschaft und das dort geltende Recht angeknüpft (sog. Sitztheorie). Die Gesellschaft unterlag den Rechtsvorschriften, die am Sitz der Hauptverwaltung gelten. Auf das Recht, nach dem die Gesellschaft gegründet wurde, kam es dagegen nicht an. Dies hatte zur Folge, dass eine nach ausländischem Recht errichtete Gesellschaft mit Hauptsitz in Deutschland nicht wirksam am Rechtsverkehr teilnehmen konnte, wenn sie nicht gleichzeitig auch die deutschen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben einhielt. Der Europäische Gerichtshof sieht darin einen Widerspruch zu der innerhalb der Europäischen Union gewährleisteten Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 und 48 EG-Vertrag). Danach ist eine in einem Mitgliedstaat wirksam gegründete Gesellschaft auch im Staat ihres tatsächlichen Sitzes als rechts- und parteifähig anzusehen, ohne dass zusätzliche Anforderungen am Ort der Niederlassung erfüllt sein müssen. Diese europarechtlichen Vorgaben werden wir künftig im deutschen Recht verankern.
Die vorgesehen Regelungen erstrecken die Anwendbarkeit des Gründungsrechts auch auf Gesellschaften, Vereine und juristische Personen, die nicht der Europäischen Union oder dem …

Regelung zum Internationalen Gesellschaftsrecht auf den Weg gebracht

www.unternehmensjurist.de / ... Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute einen Gesetzentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht auf den Weg gebracht. Der Entwurf ergänzt das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) um Vorschriften zum Recht für gre…

Gesetzliche Einführung der Gründungstheorie geplant

Unternehmensrechtliche Notizen / Das BMJ hat einen Referentenentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht fertiggestellt. Im EGBGB wird danach die Geltung der “Gründungstheorie” generell vorgesehen. In einer Pressemitteilung schreibt das BMJ: “Die vorgesehenen R…

Europäische Privatgesellschaft

Blickpunkt Recht & Steuern / Das Europäische Parlament hat gestern den Initiativbericht zum Statut einer Europäischen Privatgesellschaft mit einem Änderungsantrag angenommen. Nach der nunmehr angenommenen Fassung bleibt durch die Umwandlung einer Gesellschaft in e…

Fahrlehrergesetz

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Bundesregierung will das Fahrlehrergesetz an EU-Vorgaben anpassen. Dazu hat sie jetzt einen Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Hierin soll geregelt werden, was Fahrlehrer, die ihre Fahrlehrerbefugnis im EU-Ausland oder in ei…

Handels- und Gesellschaftsrecht: Bundesjustizministerium legt Referentenentwurf des „Gesetz zum Internationalen Privatrecht der Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen“ vor (07. Januar 2008)

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen /  Probleme des geltenden Rechts Für Gesellschaften, Vereine und juristische Personen ist die Frage, welches Recht auf ihre gesellschaftsrechtliche Organisation anzuwenden ist, von zentraler Bedeutung. Im deutschen Kollisionsrecht gibt es hierzu bish…

Gesetzentwurf zum internationalen Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Eine in einem anderen EU-Land gegründete Gesellschaft darf im Inland tätig sein, selbst wenn sie im Herkunftsland keine Geschäftstätigkeit ausübt, das ist seit mehreren Entscheidungen des EuGH (u.a. “Inspire Art”) klar und führte be…

Das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) tritt in Kraft

Streitsache / Blog / Das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) vom 22. 12. 2004 ist im Bundesgesetzblatt Nr. 73 vom 28. 12. 2004 S. 3675 ff. verkündet worden und tritt heute in Kraft. SE ist die Bezeichnung für eine europäische A…

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RA Udo Meisen

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