Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums

Der Bundesrat hat das o.g. Gesetz nun durchgewunken. Ein Inkrafttreten des Gesetzes, das unter anderem die neue 100 Euro - Abmahnung vorsieht, ist bis zum 1.8.08 denkbar.

§ 97a -Abmahnung (1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. (2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer n…

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Themen: Bundesrat , Regelung , Gesetz Zur Verbesserung Der Durchsetzung Von Rechten Des Geistigen Eigentums

Erschienen 28. Mai 2008 auf http://www.ip-notiz.de.

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