Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vorgelegt,
mit welchem u.a. die Richtlinie 2004/48/EG (Durchsetzungsrichtlinie) umgesetzt werden soll. Damit soll “durch die Verbesserung der
Stellung der Rechtsinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie ein Beitrag zur Stärkung des geistigen Eigentums geleistet werden”.
Geändert durch dieses Gesetz werden u.a. das Markengesetz, das Urheberrechtsgesetz, das Patentgesetz sowie das
Geschmacksmustergesetz.
Geändert (bzw. hinzugefügt) werden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, Vernichtungs- und Rückrufansprüche,
Auskunftsansprüche, Vorlage- und Besichtigungsansprüche, Sicherungsansprüche sowie ein Urteilsbekanntmachungsanspruch.
Um den privaten Verletzer etwas zu entlasten, wurde im Urheberrechtsgesetz folgende Begrenzung der Abmahnkosten eingefügt:
§ 97a Abmahnung
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit
geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessene…
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