Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung
am 27.02.2008 von Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles
Der Bundestag hat am 21.2.2008 das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ beschlossen.
Es kann damit, unabhängig von einer Anfechtung der Vaterschaft nach den §§ 1600 ff. BGB, die genetische Abstammung eines Kindes geklärt werden.
Ziel des neuen Gesetzes war es in erster Linie, die Abstammung eines Kindes in einem vereinfachten Verfahren zu klären, ohne dabei notwendigerweise das rechtliche Band zwischen dem Kind und dem nicht-biologischen Vater zu zerstören.
Das Gesetz erleichtert die Klärung der Vaterschaft für alle Beteiligten, d.h. für Vater, Mutter und Kind.
Einen Anspruch auf Klärung der Abstammung hat jeder Betroffene gegenüber den jeweils anderen beiden Betroffenen. Grundsätzlich müssen auch die anderen Beteiligten in die Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Untersuchung dulden.
Sollte einer der Beteiligten nicht in die Abstammungsuntersuchung einwilligen, kann seine Zustimmung vom Familiengericht ersetzt und er somit „gezwungen“ werden, bei der Klärung der Abstammung mitzuwirken.
Eine solche Zustimmung wird das Familiengericht nur dann nicht erteilen, wenn das Wohl des Kindes durch die Vaterschaftsfeststellung gefährdet ist.
Das Verfahren zur Klärung der Abstammung ist …
Neue Regeln zur Vaterschafsanfechtung
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Der Bundestag hat am 21.02.2008 das „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ beschlossen. Damit wird die genetische Feststellung, von wem ein Kind abstammt, unabhängig von der Anfechtung der Vaterschaft ermögli…
Neues zur Vaterschaftsfeststellung
RA Kadelke / Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz zur Vaterschaftsfestellung beschlossen. Die Neuregelung wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 - notwendig, wonach der Gesetzgeber aufgefordert wurde, zu…
Aktuelle Gesetzgebung: Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung in Kraft getreten
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Am 1. April ist das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" in Kraft getreten. Damit ist es nunmehr möglich, die genetische Abstammung eines Kindes unabhängig von der Anfechtung der Vater…
Vaterschaftsanfechtung soll erleichtert werden
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Bisher kann ein Vaterschaftstest nur durchgeführt werden, wenn alle Beteiligten zustimmen. Diese Zustimmung wird von den betroffenen Müttern oft verweigert. Gerichtlich kann der zweifelnde Mann die Vaterschaft bisher nur dann anfechten, wenn er deu…
Neues Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung vom Bundestag verabschiedet
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Familienrecht: Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung in Kraft getreten
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Bundesrat billigt Gesetz zur erleichterten Klärung der Vaterschaft
Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag / Das neue Gesetz räumt Vater, Mutter und Kind gegenüber den jeweils anderen beiden Familienmitgliedern nun ausdrücklich einen Anspruch auf Klärung der Abstammung ein. Sperrt sich ein Betroffener, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen. A…
Regierungsentwurf des Vaterschaftsgesetzes
Anwalt bloggt / Das Bundeskabinett hat nunmehr einen Regierungsentwurf zum Vaterschaftsgesetz vorgelegt. Die Gesetzesänderungen sollen nunmehr in den Bundestag eingebracht und entsprechend den Vorgaben des BVerfG bis März 2008 in Kraft treten. Der Entwurf sie…
1 BvR 421/05 vom 13.02.2007
BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verwertbarkeit eines heimlich, ohne Zustimmung des betroffenen Kindes oder seiner Mutter als gesetzlicher Vertreterin zur Klärung der Vaterschaft eingeholten DNA-Gutachtens im Rahmen eines gerichtlichen Vatersc…
Vaterschaftstest ohne Anfechtungsverfahren
Handakte WebLAWg / Bisher geltendes Recht: Nach bisher geltendem Recht gab es bei Zweifeln über die Abstammung des Kindes nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage, die innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Kenntnis der Umstände erhoben werden muss, die gegen die…
Bundesverfassungsgericht: Der Gesetzgeber muss Vaterschaftsfeststellung erleichtern
familienrecht-muenchen.info / Berlin (DAV). Heimliche Vaterschaftstests dürfen nach wie vor nicht als Beweismittel vor Gericht verwendet werden, entschied das Bundesverfassungsgericht heute. Die Karlsruher Richter forderten aber gleichzeitig den Gesetzgeber dazu auf, bis z…
Neue Regelung der Vaterschaftsfeststellung - auch erbrechtlich relevant!
Erbrechtsblog / Die Feststellung, von wem ein Kind abstammt, wird künftig erheblich erleichtert. Einen Regelungsvorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Die Frage, von wem ein Kind abstammt…
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