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Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze

am 13.11.2006 von Anwalt bloggt

Der Deutsche Bundestag hat am 27.10.2006 das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
Das Gesetz enthält unter anderem folgende Änderungen:

Es wird die sogenannte Teilzulassung eingeführt aufgrund derer der Arzt  den aus seiner Zulassung folgenden Versorgungsauftrag auf die Hälfte einer hauptberuflichen Tätigkeit beschränken kann.
Vertragsärzten wird nunmehr ermöglicht, gleichzeitig auch als angestellte Ärzte in Krankenhäusern zu arbeiten,
die Anstellungsmöglichkeiten von Ärzten und Zahnärzten werden geändert,
die Altersgrenze für den Zugang zur vertragsärztlichen Tätigkeit von 55 Jahren wird ganz und die Altersgrenze für das Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit von 68 Jahren in unterversorgten Gebieten aufgehoben,
die einrichtung sogenannter Zweigpraxen soll erleichtert werden;
örtliche und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften werden nunmehr, auch sofern sie  den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung überschreiten, zugelasen,
die Gründung von medizinischen Versorgungszentren soll erleichtert werden,
die …

Ab 1. Januar 2008 einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen

Anwalt bloggt / Zum 1. Januar 2008 tritt der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) in Kraft. Im EBM sind alle vertragsärztlichen Leistungen, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden können, aufgeführt und mit Punktzahlen bewertet. Der Ges…

Psychotherapeuten sind keine Ärzte - Kein Zugang zur kassenärztlichen Altersversorgung

Recht und Alltag / Psychotherapeuten sind nicht als Ärzte anzusehen. Sie haben daher keinen Anspruch auf Teilnahme an der so genannten „Erweiterten Honorarverteilung“ (EHV), einer Altersversorgungs-Einrichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Das entschied in…

Altersgrenze für Ärzte ist weder diskriminierend noch verstößt sie gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit

Recht und Alltag / Die Altersgrenze für Vertragsärzte der Gesetzlichen Krankenversicherung, deren Zulassung in der Regel mit Vollendung des 68. Lebensjahres endet, verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen die Antidiskriminierungs-Richtlinie der EU. Das entsc…

Bundessozialgericht: Aus dem System der GKV ausgestiegene (Zahn-)Ärzte dürfen nur im Ausnahmefall

recht verständlich / Das Bundessozialgericht hatte die Frage zu klären, unter welchen Voraussetzungen Ärzte nach einem kollektiven Zulassungsverzicht gesetzlich krankenversicherte Patienten weiter behandeln und hierfür von den Krankenkassen Honorar beanspruchen könne…

Drittes Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes im Bundestag angenommen

Anwalt bloggt / Am 10. Mai 2007 fand die 2. und 3. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes im Bundestag statt. Nach Aussprache über den Gesetzentwurf wurde dieser mit den Stimmen der Koalition und des Bündnisses 90/Die Grünen ohne Gegenstimmen…

Drittes Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes im Bundestag angenommen

Anwalt bloggt / Am 10. Mai 2007 fand die 2. und 3. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes im Bundestag statt. Nach Aussprache über den Gesetzentwurf wurde dieser mit den Stimmen der Koalition und des Bündnisses 90/Die Grünen ohne Gegenstimmen…

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RA Joachim Sokolowski

Juristisches BLOG, insbesondere zum Strafrecht und Sozialrecht

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