Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze
am 13.11.2006 von Anwalt bloggt
Der Deutsche Bundestag hat am 27.10.2006 das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
Das Gesetz enthält unter anderem folgende Änderungen:
Es wird die sogenannte Teilzulassung eingeführt aufgrund derer der Arzt den aus seiner Zulassung folgenden Versorgungsauftrag auf die Hälfte einer hauptberuflichen Tätigkeit beschränken kann.
Vertragsärzten wird nunmehr ermöglicht, gleichzeitig auch als angestellte Ärzte in Krankenhäusern zu arbeiten,
die Anstellungsmöglichkeiten von Ärzten und Zahnärzten werden geändert,
die Altersgrenze für den Zugang zur vertragsärztlichen Tätigkeit von 55 Jahren wird ganz und die Altersgrenze für das Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit von 68 Jahren in unterversorgten Gebieten aufgehoben,
die einrichtung sogenannter Zweigpraxen soll erleichtert werden;
örtliche und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften werden nunmehr, auch sofern sie den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung überschreiten, zugelasen,
die Gründung von medizinischen Versorgungszentren soll erleichtert werden,
die …
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