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Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

am 25.04.2008 von Die herrschende Meinung

Der Bundestag hat heute das „Gesetz zur
Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei
Gefährdung des Kindeswohls“ beschlossen, damit Familiengerichte künftig zum Schutz vernachlässigter
oder misshandelter Kinder früher eingreifen
können.
Die Gesetzesänderungen beruhen auf den Vorschlägen
einer Expertengruppe, aus deren Abschlussbericht sich ergibt
sich, dass Familiengerichte bei Kindeswohlgefährdungen
häufig viel zu spät angerufen werden – so
spät, dass die Gerichte den Eltern nicht selten nur noch die
Sorge entziehen können. Wird das Familiengericht dagegen
frühzeitig angerufen, kann den Familien durch andere
Maßnahmen geholfen werden, damit Kinder nicht von ihren
Eltern getrennt werden müssen.
Das neue Gesetz enthält insbesondere folgende
Änderungen:


Abbau von „Tatbestandshürden“ für
die Anrufung der FamiliengerichteKonkretisierung der möglichen
Rechtsfolgen zur Anordnung von Maßnahmen
unterhalb eines SorgerechtsentzugsMündlich Erörterung der
Kindeswohlgefährdung mit den
Eltern, dem Jugendamt und ggf. auch mit dem Kind, wie die Gefährdung abgewendet werden kannGerichtliche Überprüfungspflicht nach Absehen
von Maßnahmen in angemessenem Zeitabstand, ob seine Entscheidung unverändert
richtig istSchnellere Gerichtsverfahren durch Beschleunigungsgebot für Verfahren wegen
Gefährdung des KindeswohlsDas Jugendamt soll zudem prüfen, ob eine
Gefährdung des Kindes vorliegt, wenn Eltern trotz
Aufforderung nicht an einer Früherkennungsuntersuchung
für ihr Kind teilnehmen. Diese Untersuchungen – auch
bekannt als U1 bis U9 – sind ein seit 1971 erfolgreich
eingesetztes Instrument zur Früherkennung …

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