Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 12.10.2011, Az.: – 2 BvR 236/08 -, – 2 BvR 237/08 -, – 2 BvR 422/08 – entschieden, dass das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 verfassungsgemäß ist.

Was ist Inhalt der Neuregelung?

Auf dieser Grundlage wurde § 100a StPO neu gefasst und der in Absatz 2 enthaltene Katalog der Anlasstaten, die Voraussetzung für eine Telekommunikationsüberwachung sind, derart überarbeitet, dass diverse Straftatbestände gestrichen und stattdessen eine Vielzahl von neuen Straftatbeständen hinzugefügt wurden. Liegen allerdings tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch eine Maßnahme allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, so ist die Maßnahme unzulässig und es besteht ein Beweisverwertungsverbot.

Auch die Benachrichtigungspflicht der von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen Betroffenen wurde in § 101 Abs. 4 bis 6 StPO neu geregelt. Danach bestehen mehrere Ausnahmetatbestände, bei deren Vorliegen die Benachrichtigung der betroffenen Personen zurückgestellt bzw. von einer Benachrichtigung gänzlich abgesehen werden darf.

§ 160a StPO wurde zudem derart gefasst, dass die dort genannten Berufsgeheimnisträger als nicht einer Straftat Verdächtige einbezogen werden, wobei zwischen verschiedenen Berufsgruppen differenziert wird. Einen umfassenden Schutz genießt danach die berufsbezogene Kommunikation mit Geistlichen, Rechtsanwälten und Abgeordneten. Soweit diesen Berufsgeheimnisträgern ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, so gilt ein absolutes Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot. Für die übrigen Berufsgeheimnisträger z. B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Pressevertretern, sieht Absatz 2 dagegen vor, dass die Ermittlungsbehörden im Einzelfall nach Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen das Bestehen eines Beweiserhebungs- und -verwertungsverbots zu prüfen haben.

Was wurde kritisiert?

Die Beschwerdeführer kritisierten insbesondere einen Verstoß gegen das Zitiergebot, eine Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses, einen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, einen Verstoß gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und einen Verstoß gege…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Datenschutz , Bundesverfassungsgericht , Steuerberater , Absolutes , Fernmeldegeheimnis , Informationelle Selbstbestimmung , Telekommunikationsüberwachung

Erschienen 8. Dezember 2011 auf http://www.datenschutzbeauftragter-info.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

(Fachanwalt Strafrecht Berlin) BVerfG 12.10.2011: Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen verfassungsgemäß (…

Strafverteidigung | 13. Dezember 2011 — Pressemeldung des BVerG vom 7.12.2011 Beschluss vom 12. Oktober 2011 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08, 2 BvR 422/08 Das Bundesverfassu…

Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen verfassungsgemäß

Heymanns Strafrecht Online Blog | 7. Dezember 2011 — Das BVerfG meldet gerade mit seiner PM 77/2011 u den 2008 in Kraft getretenen Ermittlungsmaßnahmen, dass die Neuregelung verfas…

Neuregelung strafprozessualer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen verfassungsgemäß

Heymanns Strafrecht Online Blog | 7. Dezember 2011 — Das BVerfG meldet gerade mit seiner PM 77/2011 u den 2008 in Kraft getretenen Ermittlungsmaßnahmen, dass die Neuregelung verfas…

BVerfG zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und zum Zitiergebot

Juraexamen.info | 8. Dezember 2011 — Das BVerfG entschied mit Beschluss v. 12.10.2011 (Az. 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08, 2 BvR 422/08), dass die Neuregelung der Telek…

2 BvR 236/08: 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08 vom 15.10.2008

BVerfG | 15. Oktober 2008 — 1. Die Antragsteller haben mit im Wesentlichen übereinstimmendem Vortrag Verfassungsbeschwerden gegen Art. 1 und Art. 2 des Gesetz…

Reform – § 160a StPO mit ausgeweitetem Beweisverwertungsverbot

Recht™ by Nordisch | 5. Januar 2011 — Am 01.02.2011 tritt das “Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht” i…

BVerfG: „Bewährungszeit” für Ermittlungsmaßnahmen in StPO bei Vorratsdatenspeicherung

§§ Jur-Blog.de §§ | 8. November 2008 — BVerfG, Beschluss vom 15.10.2008, Az. 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08 - In zwei einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die nunmeh…

Novelle zum Telekommunikationsrecht

Blickpunkt Recht & Steuern | 9. November 2007 — Der Deutsche Bundestag hat jetzt das Gesetz zur Novellierung des Telekommunikationsüberwachungsrechts verabschiedet. Das Gesetz…

Reform – neuer § 160a StPO mit ausgeweitetem Beweisverwertungsverbot

Juraexamen.info | 5. Januar 2011 — Am 01.02.2011 tritt das “Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht” …

Die Neufassung des § 100a StPO - der Regierungsentwurf

Schnüffelblog | 5. Juni 2007 — Nach dem Entwurf soll die Norm des § 100a StPO wie folgt gefasst werden: § 100a (1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Tele…

StPO - Einzelnorm
StPO - Einzelnorm
Das Bundesverfassungsgericht
StPO - Einzelnorm
Anmelden | Facebook

Facebook ist ein soziales Netzwerk, das Menschen mit ihren Freunden, Arbeitskollegen, Kommilitonen und anderen Mitmenschen verbindet. Nutzer verwenden Facebook, um mit ihren Freunden in Verbindung zu bleiben, eine unbegrenzte Anzahl an Fotos hochzuladen, Links und Videos zu posten sowie mehr über die Personen zu erfahren, die sie kennenlernen.


XING