Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist verfassungsgemäß
Das hat mit Beschluss vom 12.10.2011, Az.: – 2 BvR 236/08 -, – 2 BvR
237/08 -, – 2 BvR 422/08 – entschieden, dass das Gesetz zur Neuregelung der vom 21. Dezember 2007
verfassungsgemäß ist.
Was ist Inhalt der Neuregelung?
Auf dieser Grundlage wurde § 100a StPO neu gefasst und der in Absatz 2 enthaltene Katalog der Anlasstaten, die Voraussetzung für eine
Telekommunikationsüberwachung sind, derart überarbeitet, dass diverse Straftatbestände gestrichen und stattdessen eine Vielzahl von
neuen Straftatbeständen hinzugefügt wurden. Liegen allerdings tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch eine
Maßnahme allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, so ist die Maßnahme unzulässig und es
besteht ein Beweisverwertungsverbot.
Auch die Benachrichtigungspflicht der von verdeckten Ermittlungsmaßnahmen Betroffenen wurde in § 101 Abs. 4 bis 6 StPO neu geregelt.
Danach bestehen mehrere Ausnahmetatbestände, bei deren Vorliegen die Benachrichtigung der betroffenen Personen zurückgestellt bzw.
von einer Benachrichtigung gänzlich abgesehen werden darf.
§ 160a StPO wurde zudem derart gefasst, dass die dort genannten Berufsgeheimnisträger als nicht einer Straftat Verdächtige einbezogen
werden, wobei zwischen verschiedenen Berufsgruppen differenziert wird. Einen umfassenden Schutz genießt danach die berufsbezogene
Kommunikation mit Geistlichen, Rechtsanwälten und Abgeordneten. Soweit diesen Berufsgeheimnisträgern ein Zeugnisverweigerungsrecht
zusteht, so gilt ein absolutes Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot. Für die übrigen Berufsgeheimnisträger z. B.
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder
Pressevertretern, sieht Absatz 2 dagegen vor, dass die Ermittlungsbehörden im Einzelfall nach Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen das
Bestehen eines Beweiserhebungs- und -verwertungsverbots zu prüfen haben.
Was wurde kritisiert?
Die Beschwerdeführer kritisierten insbesondere einen Verstoß gegen das Zitiergebot, eine Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses, einen
Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, einen Verstoß gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz,
einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und einen Verstoß gege…
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