Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz geplant
Die Datenskandale der Vergangenheit (Stichwort Lidl, oder Deutsche Bahn) hatten den Gesetzgeber bereits im letzten Jahr veranlasst eine
Grundsatzregelung zum im BDSG mit aufzunehmen.
Ziel dieser war es, die von der Rechtsprechung
erarbeiteten Grundsätze des Datenschutzes im Beschäftigungsverhältnis nicht zu ändern, sondern lediglich zusammenzufassen. Diese
Regelung wurde in der einschlägigen Fachpresse allerdings zu recht als missglückt bezeichnet, da Intention des Gesetzgebers Klarheit
über die Zulässigkeit der Verwendung von Beschäftigtendaten zu schaffen, in sein Gegenteil verkehrt wurde.
Nunmehr legt die Regierung nach und hat sich laut Meldung von heise-online auf ein Gesetz zum geeinigt. Dieses
Gesetz dient dazu, die Interessen aller Beteiligten gegenüberzustellen und abzuwägen. Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die
Regelung noch am Mittwoch dieser Woche verabschiedet werden soll.
Laut Meldung der Zeitung Die Welt soll die heimliche von Beschäftigten, entgegen des Referentenentwurfes vom 11.08.2010 ausnahmslos
verboten werden. Die offene Videoüberwachung von Mitarbeitern bleibt bei Einhaltung gewisser Voraussetzungen allerdings nach wie vor
möglich.
Auch enthält der Entwurf eine Regelung zu sozialen Netzwerken wie z.B. studiVZ oder Facebook, wonach der Arbeitgeber aus diesen
Netzwerken keinerlei Daten erheben darf (z.B. zur Vorbereitung auf ein Bewerbungsgespräch), es sei denn das Netzwerk dient der
Darstellung d…
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