Gesetz als Denksport-Aufgabe?
am 19.07.2007 von Law on the Blog
Der Verfassungsgerichtshof erkannte bereits mehrfach:
“Der Gesetzgeber muß der breiten Öffentlichkeit den Inhalt seines
Gesetzesbeschlusses in klarer und erschöpfender Weise zur
Kenntnis bringen, da anderenfalls der Normunterworfene nicht
die Möglichkeit hat, sich der Norm gemäß zu verhalten.
Diesem Erfordernis entspricht weder eine Vorschrift, zu deren
Sinnermittlung subtile verfassungsrechtliche Kenntnisse,
qualifizierte juristische Befähigung und Erfahrung sowie geradezu
archivarischer Fleiß vonnöten sind, noch eine solche, zu deren
Verständnis außerordentliche methodische Fähigkeiten und eine
gewisse Lust zum Lösen von Denksport-Aufgaben erforderlich sind
(VfSlg. 3130/1956 und 12420/1990).”
Diese Judikatur wird oft zitiert, …
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