Gesellschafterhandeln in der GbR

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird im Rechtsverkehr von ihren Gesellschaftern vertreten, und zwar von allen Gesellschaftern gemeinsam, soweit die Gesellschafter keine anderweitige Regelung treffen. Insoweit bestimmt § 709 Abs. 1 BGB, dass für jedes Geschäft die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich ist. Diese Zustimmung kann bei einem Rechtsgeschäft, dass ursprünglich nicht von allen Gesellschaftern vorgenommen wurde, auch noch nachträglich erteilt werden, indem der Gesellschafter, der ursprünglich nicht an dem Rechtsgeschäft mitgewirkt hat, dieses nachträglich genehmigt. Diese Genehmigung muss nicht ausdrüclich erklärt werden, sie kann auch konkludent, durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Gleiches gilt gemäß § 181 BGB auch für Rechtsgeschäfte, die ein Gesellschafter im Namen der Gesellschaft mit sich selbst abgeschlossen hat. In diesen Fällen stellt sich oftmals die Frage, wann einem Verhalten ein solcher Erklärungswert zukommt, wann also das Verhalten des Gesellschafters von dem betroffenen Geschäftspartner als Genehmigung verstanden werden kann.

Hierzu entschied nun der Bundesgerichtshof, dass bei der Prüfung, ob das nur von einem der beiden gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts – entgegen § 181 BGB – vorgenommene Rechtsgeschäft von dem anderen konkludent genehmigt wurde, allein auf dessen Kenntnisstand abzustellen ist.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine Willenserklärung trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat.

Nach § 166 Abs. 1 BGB kann dem Vertretenen das Wissen seines Vertreters grundsätzlich nur dann zugerechnet werden, wenn letzterer Vertretungsmacht hatte oder der Vertretene im Nachhinein das Handeln des Vertreters genehmigt hat. Die Frage, ob eine Wissenszurechnung zu Lasten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch dann möglich ist, wenn nur ein Gesamtvertreter ohne hinreichende Vertretungsmacht gehandelt hat, konnte in dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall jedoch dahinstehen:

Bei der Prüfung, ob die vom für die GbR eingegangene Vereinbarung konkludent genehmigt worden ist, ist nicht auf den Kenntnisstand der GbR, sondern auf den des genehmigenden Gesellschafters in seiner Funktion als gesamtvertretungsberechtigter Gesellschafter abzustellen, so der Bundesgerichtshof. Denn bei der Gesamtvertretung hängt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts analog § 177 Abs. 1 BGB von der Genehmigung der anderen vertretungsberechtigten Person ab.

Hinzu kommt in dem jetzt vom BGH entschiedenen Fall, dass der handelnde Ges…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bgb , Genehmigung , Gbr

Erschienen 1. Februar 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Konkludente Vertretungsmacht trotz Gesamtvertretung bei GbR

Lichtenrader Notizen | 15. März 2005 — Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 14.02.2005 - II ZR 11/03 - zur Vertretungsmacht bei einer Gesellschaft bürgerlichen …

Darlehnshaftung von GbR-Gesellschaftern

Blickpunkt Recht & Steuern | 6. Januar 2006 — Grundsätzlich haften die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft auch…

BPatG: Pit Bull

MarkenBlog | 30. Juli 2007 — 27 W (pat) 40/05 Leitsatz: Pit Bull 1. Wurde eine Marke für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts angemeldet, so is…

GbR-Kündigung

Blickpunkt Recht & Steuern | 13. Januar 2006 — Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann, wie der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil nochmals ausdrückl…

BGH: Zur Haftung von Grundbuchtreugebern und Gesellschaftern analog §§ 128,130 HGB bei geschlossenen Immobilienfonds

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 22. August 2011 — BGH Urteil und Teil-Versäumnisurteil vom 19. Juli 2011 II ZR 300/08 BGB § 705; HGB §§ 110, 128, 129, 130 Leitsätze des BGH: a) Die…

Stiller Gesellschafter Gmbh: Stiller GmbH-Gesellschafter und die Kapitalerhaltung

Blickpunkt Recht & Steuern | 31. März 2006 — Ein an einer GmbH beteiligter stiller Gesellschafter ist, wie der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil noch…

Zwangsvollstreckung bei der GbR

Blickpunkt Recht & Steuern | 8. Juni 2006 — Vor einer Zwangsvollstreckung muss dem Schuldner der Vollstreckungstitel, etwa das Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid, zuge…

Treuepflicht Gesellschafter: Treuepflicht: Ausscheiden sanierungsunwilliger Gesellschafter

Paluka.de: Blog | 23. Oktober 2009 — Gesellschaftern, die bereit sind, in eine in die Schieflage geratene Gesellschaft weiteres Eigenkapital einzubringen, ist es ni…

Das leidige Thema der sogenannten Interessenkollision

Kanzleien im Internet | 16. Mai 2012 — Wie die Kanzleierfahrung zeigt, tritt nachfolgend geschilderter Fall durchaus häufiger auf: In einer Zwei-Mann-GmbH zerstreit…

Die Haftung der Gesellschafter bei nicht vollständig geleisteter Einlage nach dem chinesischen Unternehmensgesetz

NIETZER & HÄUSLER | 26. März 2012 — Das chinesische Unternehmensgesetz schreibt vor, dass der Gesellschafter für die Überschuldung der GmbH in dem Umfang haftet, …