Geschwisterliebe mit üppigem Nachwuchs kommt vor´s Bundesverfassungsgericht

SPIEGEL-ONLINE hat einen lesenswerten Beitrag über den Fall der sächsischen Geschwister Patrick S. und Susan K. veröffentlicht, die derzeit mal wieder zusammenleben und schon 4 gemeinsame Kinder haben. Der Justiz gefällt die Geschwisterliebe allerdings nicht und deshalb hat der heute 29-jährige Patrick auch schon 25 Monate im Gefängnis gesessen. "Beischlaf zwischen Verwandten" nennt das Strafgesetzbuch den einschlägigen Tatbestand des § 173 StGB und der ist jedenfalls unter Geschwistern und Verwandten der auf- und absteigenden Linie verboten. Ende Januar hat das Oberlandesgericht Dresden die Revision von Patrick S. gegen eine neuerliche Verurteilung wegen Inzest verworfen, was bedeutet, dass der Mann schon wieder ins Gefängnis muss und sich nicht um die Frau, die er liebt, und um seine Kinder kümmern kann. Das will er sich jedoch nicht gefallen lassen und deshalb hat er über seinen Anwalt Endrik Wilhelm angekündigt, dass er das Bundesverfassungsgericht anrufen wird. Der Anwalt hält den Inzuchtparagrafen für verfassungswidrig, weil der gegen das grundrechtlich geschützte Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sowie auf das Recht der freien Gestaltung des Familienlebens verstoße. Andere Juristen sehen das auch so, wie etwa ein durchaus bemerkenswertes Gutachten der beiden Jurastudenten Jan Siebenhühner und Ali Al-Zand darlegt, das in Udo Vetters LAWBLOG im Wortlaut wiedergegeben wird. Es gibt auch renommierte Strafrechtskommentatoren, die derselben Meinung sind. Patrick S. und Susan K. sind in verschiedenen Familien groß geworden und haben sich erst kennengelernt, nachdem Patrick im Alter von 18 Jahren von seinen Pflege- bzw. Adoptiveltern wissen wollte, wer seine leiblichen Eltern sind. So lernte er einige Zeit später seine Mutter kennen und die hatte halt seine Schwester Susan bei sich. Die Mutter starb kurz darauf und Patrick wurde dadurch praktisch Familienoberhaupt und gab seiner Schwester Halt. Die beiden rückten sich näher und dann kam es eben zum den Geschehnissen, die seitdem immer wieder die Justiz beschäftigen. 2001 - Susan ist noch minderjährig - wird Erik geboren. Das Jugendamt nimmt ihn der jungen Mutter weg und bringt ihn in einer Pflegefamilie unter. Patrick wird 2002 zu einem Jahr Haft mit Bewährung verurteilt, Susan bleibt straffrei, da sie noch keine 18 ist. 2003 wird Sahra geboren, 2004 folgt Nancy. Die Staatsanwaltschaft klagt diesmal beide Eltern an, erstmal wegen Sahra, Patrick bekommt 10 Monate ohne Bewährung, Susan wird für sechs Monate unter die Aufsicht eines Betreuungshelfers gestellt, der ihr helfen soll sich von ihrem Bruder zu lösen. Das klappt nicht so richtig, Patrick zeugt mit seiner Schwester schnell noch ein weiteres Kind, bevor er die Haft antritt, und 2005 wird die kleine Sofia geboren. Im November wird Patrick S. zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, wegen Nancy und Sofia. Susan wird für ein Jahr unter Betreuung gestellt. Während Patricks Haft löst sich Susan vorübergehend von ihm und bekommt ein Kind von einem anderen, wesentlich älteren Mann, was der Liebe der Geschwister allerdings keinen Abbruch tut. Jedenfalls leben die beiden derzeit wieder zusammen und warten darauf, was die Justiz mit ihnen anstellt. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Spiegel Online , Strafgesetzbuch

Erschienen 20. Februar 2007 auf http://www.strafblog.de.

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