…”geschnitten oder am Stück?” – Anwaltskanzleien werden scheibchenweise verkauft

Was wie der Anfang eines schlechten Anwaltswitzes klingt, wurde unter dem Titel “Selling pieces of law firms to investors” sehr ernst gemeint von der New York Times beschrieben, auch wenn diese – sehr untypisch für deren Berichterstattung – spaßeshalber das Bild von einem Einkauf bei Walmarkt zeichnet “ja, und dann nehm ich noch von dem Anwalt”.

Der Witz ist jedoch schon Wirklichkeit!

In England wurde zu Beginn dieses Monats anderen Berufsangehörigen außer Rechtsanwälten erlaubt, teile von Anwaltskanzleien zu besitzen und zu kontrollieren – dementsprechend haben einige der größten Einzelhandelsketten angefangen, dass in ihren Geschäften und Online Anwaltsberatung angeboten wird! In Australien sei es sogar so, dass eine völlig berufsfremde Person die Kanzlei besitze – und das schon seit 2007. Dementsprechend wartet nun die (Juristen)welt gespannt, was in GB passieren wird. Schließlich haben Englische Kanzleien einen excellenten internationalen Ruf,… und jenen auch zu verlieren.

In den USA werden dementsprechend Rufe nach ähnlichen Geschäftsmodellen laut. Die oberste Justizethikaufsicht beabsichtigt in der Tat einen Vorschlag zu unterbreiten, dass Anwaltskanzleien zumindest eine teilweise Inhaberschaft durch Dritte erlaubt sein soll. Also man diskutiert tatsächlich, ob nicht Sozialarbeiter, Wirtschaftsprüfer oder sonstige Berufsangehörige nicht bis zu 25% einer Anwaltskanzlei halten dürfen.

Einige versprechen sich davon mehr kundenfreundlichkeit, Preise wären erschwinglich und auch viel zugänglicher für den Durchschnittsverbraucher.Ja, da wird sogar typisch Amerika von einem “Anwalts-Drive-In-Schalter” geschwärmt.

Nun, ich glaube nicht, dass sich in den USA, die für solche “Innovationen” bekannt sind, ein solches Modell durchsetzen wird. Naja, jedenfalls nicht der Anwalts-Drive-In, allerdings die Beteiligungen schon. Wenn auch eingeschränkt.

In Deutschland wird Danny Lowinski mit Kanzlei im örtlichen Shopping-Center belächelt, es ist dann aber eine Frage der Zeit, bis Anwälte mit einer Robe mit “REWE”-Logo beim Landgericht über den Flur gehen. Der Anwalt muss unabhängig sein – und wie sollte sowas gewährleistet sein, wenn es sich um ein wirklich großes Unternehmen handelt?

Könnten damit nicht sogar “Marktführer” den Markt dadurch bereinigen, dass sie möglichst viele Anwaltskanzleien kaufen, um zu verhindern, dass sie verklagt werden? Oder wie soll man sich am Gemüsekartonstand bei Aldi Rechtsberatung vorstellen? Oder online bei der Bahn “mit jeder Fahrt über 100 km bieten wir Ihnen die halbstündige Beratung “schöner Sterben und vererben” mit …

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Themen: Anwalt , Usa , Amerika , England , Berichterstattung , New York Times , Australien , Beteiligung , Einkauf , Shareholder , Kanzlei , Großbritannien , Alltagswahnsinn , Amüsantes , Aus Dem Ausland , Anwaltsgesellschaften , Berufsfremde Teilhaber
Rechtsgebiet: Berufsrecht

Erschienen 2. November 2011 auf http://www.neubauerlaw.de.

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