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Geschlaucht

am 04.07.2008 von Heimspiel

Einmal nicht hingeschaut, schon war’s passiert: Eine Inline-Skaterin kam auf einem über die Straße verlegten Gartenschlauch zu Fall. Sodann verklagte sie die Eigentümer des anliegenden Grundstücks auf Schadensersatz. Das Landgericht Koblenz verneinte die Erfolgsaussichten der Klage und versagte deshalb die Bewilligung der begehrten Prozeßkostenhilfe (Landgericht Koblenz 1 O 320/07).
Die dagegen erhobene Beschwerde beim OLG Koblenz blieb ohne Erfolg. Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts bestätigte die Entscheidung des Landgerichts:
Mit dem Landgericht kann davon ausgegangen werden, dass der über die Straße gelegte Gartenschlauch im Durchmesser von wenigen Zentimetern (noch) keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darstellt, denn es handelt sich um ein geringfügiges und von jedermann klar erkennbares „Hindernis“.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (VersR 2002, 727) sind Inline-Skater den Regeln für Fußgänger unterworfen und für sie können keine anderen Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht gestellt werden. Ist aber der dünne Gartenschlauch schon von jedem Fußgänger zu erkennen und problemlos zu bewältigen, kann für die Antragstellerin nichts anderes gelten.
Augen auf im Straßenverkehr - diese Warnung gilt auch für Rollschuhfahrer Rollerblader Inline-Skater, wie diese Klägerin schmerzlich …

Inline-Skater und ein Gartenschlauch

Blickpunkt Recht & Steuern / Ein über die Straße verlegter Gartenschlauch von wenigen Zentimetern Durchmesser stellt, so das Oberlandesgericht Koblenz in einem aktuellen Urteil, ein geringfügiges und von jedermann erkennbares Hindernis dar. Kommt es gleichwohl zu…

Inlineskater: Stolpern über Gartenschlauch ist selbstverschuldet

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Ein über die Straße verlegter Gartenschlauch von wenigen Zentimetern Durchmesser stellt ein geringfügiges und von jedermann erkennbares Hindernis dar.Kommt es gleichwohl zum Sturz eines Inline-Skaters, kann dieser nach einer aktuellen…

Oberlandesgericht Hamm: Kommunen haften gegenüber Fußgängern nicht für Schlaglöcher in der Straße

Lichtenrader Notizen / Das Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 25.05.2004, Aktenzeichen: 9 U 208/03, hat die Berufung einer Frau zurückgewiesen. Die Frau war beim Überqueren einer vor einer Gaststätte verlaufenden Straße in ein Schlagloch getreten, dabei umgeknickt…

Bei Grün, da darfst Du gehn, bei Rot, da bleibst Du stehn!

Recht und Alltag / Dieser Merksatz wurde einem Fußgänger vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz mit Urteil vom 11.12.2006 (Az.:12 U 1184/04) wieder einmal bestätigt. Der Fußgänger und spätere Kläger überquerte bei für ihn rot zeigender Fußgängerampel eine mehrs…

VG Koblenz: Keine Herausgabe sichergestellter Kosmetikmittel

anwalt-kiel.com / Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden - 5 K 1802/07.KO), dass sichergestellte Gegenstände bei Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens nicht in jedem Fall wieder herausgegeben werden müssen. Bei einer Hausdurchsuchun…

Kostenloser Sturz auf dem Parkplatz

Blickpunkt Recht & Steuern / Nicht jeder Sturz mit Verletzungsfolgen auf einem Einkaufsparkplatz, der seine Ursache in einer unregelmäßigen Pflasterung hat, begründet einen Anspruch auf Schmerzensgeld. In einem jetzt vom Landgericht Koblenz entschiedenen Fall hat…

OLG Koblenz: Geringfügige Verletzung der PAngVO kein Wettbewerbsverstoß

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Koblenz (Urt. v. 25.04.2006 - Az. 4 U 1219/05) hat noch einmal in einer aktuellen Entscheidung die bisher überwiegende Rechtsprechung bestätigt, dass leichte Verletzungen der PAngVO grundsätzlich keinen erheblichen Wettbewerbsverstoß dars…

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Der Autor und sein Blog

RA Andreas Schwartmann

Aus dem Alltag eines Kölner Rechtsanwalts und Fußballfans.

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