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Geschenkt ist noch zu teuer

am 11.09.2007 von http://www.ra-blog.de

In einem Mietvertrag findet sich ein abenteuerlicher Grund für die Befristung des Mietvertrages auf ein Jahr:

Bis zum xx.xx.xxxx wird sich der Mieter entscheiden, das Haus zum Preis von 190.000 € zu kaufen.

Ja, und wenn nicht? Denn der Mieter wird, nachdem er seine Erfahrungen mit dem Objekt …

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