Geschenkt! Gespart! Gefreut!

Quelle: obs/Bundesverband deutscher Banken

Seit Jahresbeginn 2009 gelten für Schenkungen deutlich höhere steuerliche Freibeträge. Eltern können nun jedem Kind bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken, Großeltern jedem Enkelkind bis zu 200.000 Euro (siehe Grafik).

So großzügig der Fiskus bei nahen Angehörigen ist, so bescheiden fällt der Freibetrag in anderen Fällen aus: Schenkungen an Geschwister, Nichten und Neffen, Eltern und Großeltern sind nur bis zu 20.000 Euro steuerfrei. Dies gilt auch für nicht verwandte Personen. Wird der Freibetrag überschritten, muss der Beschenkte für darüber hinausgehende Beträge Schenkungsteuer zahlen.

Ein…

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Themen: Eltern , Geschenkt , Schenken , Schenkung , Freibeträge

Erschienen 14. April 2009 auf http://www.erbrechtsblog.de.

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