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Geschenke auf Betriebsfeiern

am 06.12.2006 von Blickpunkt Recht & Steuern

Dass auch Geschenke auf Betriebsfeiern durchaus steuerlichen Grenzen unterliegen, zeigt ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs, in dem um die Lohnsteuerpflicht für im Rahmen von Betriebsveranstaltungen überreichte Goldmünzen gestritten wurde.
Hierzu hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Zuwendung von Goldmünzen bei einer Betriebsveranstaltung nicht der günstigeren Steuerpauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) unterliegt. Im Rahmen der jährlich veranstalteten Weihnachtsfeiern überreichte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Krügerrand-Goldmünzen im Wert von ca. 280 € pro Stück. Den Wert der insgesamt zugewendeten Goldmünzen unterwarf der Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG dem Pauschsteuersatz von 25 v.H. Das Finanzamt vertrat demgegenüber die Auffassung, die Goldmünzen seien nicht –wie vom Gesetz gefordert– aus Anlass, sondern nur bei Gelegenheit der Betriebsveranstaltung zugewendet worden und versagte deshalb die Anwendung des Pauschsteuersatzes. Klage und Revision des Arbeitgebers blieben ohne Erfolg.
Der BFH entschied, dass Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen nur solche seien, die den Rahmen und das Programm der Veranstaltung beträfen. Zuwendungen, die mit der Betriebsveranstaltung nicht in einem sachlichen Zusammenhang stünden, sondern nur bei Gelegenheit der Veranstaltung überreicht …

BFH: Lohnsteuer für im Rahmen von Betriebsveranstaltungen überreichte Goldmünzen

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 7. November 2006 VI R 58/04 Pressemeldung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 69: “Mit Urteil vom 7. November 2006 VI R 58/04 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Zuwendung von Goldmünzen bei einer Betriebsveran…

Zu viele Betriebsfeiern

Blickpunkt Recht & Steuern / Führt ein Arbeitgeber pro Kalenderjahr mehr als zwei Betriebsveranstaltungen für denselben Kreis von Begünstigten durch, so wendet er seinen Arbeitnehmern nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs ab der dritten Veranstaltung …

Versichert – auch auf der Betriebsfeier

Handakte WebLAWg / Bis zu dem offiziellen Ende einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung besteht Unfallversicherungsschutz. Ist dieser Zeitpunkt nicht bestimmt, können die Teilnehmer von der Fortdauer der Veranstaltung ausgehen, solange der Vorgesetzte anwesend i…

BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2006 - IV A 2 - S 7068 - 10/06 -

STEUERRECHT / Artikel 26b Teil A Ziffer ii), letzter Absatz der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977, geändert durch die Richtlinie 98/80/EG des Rates vom 12. Oktober 1998 (ab 1. Januar 2007: Artikel 345 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates ü…

Betriebsveranstaltungen als Arbeitslohn

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesfinanzhof hatte sich in zwei jetzt veröffentlichten Urteilen mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen zu Arbeitslohn führen. Im ersten Strei…

Betriebsveranstaltungen als Arbeitslohn

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesfinanzhof hatte sich in zwei jetzt veröffentlichten Urteilen mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von Betriebsveranstaltungen zu Arbeitslohn führen. Im ersten Strei…

Arbeitgeberzuschuss in die Gemeinschaftskasse

Blickpunkt Recht & Steuern / Leistet ein Arbeitgeber einen Zuschuss zu einer zweitägigen Betriebsveranstaltung in eine im Übrigen von den Arbeitnehmern unterhaltene Gemeinschaftskasse, so stellt diese Zuwendung keinen Arbeitslohn dar, wenn der Zuschuss die für die Annahme von…

Kurioses zum Wochenende: Goldmünze fürs Guinness-Buch

LohnPraxis-Weblog / Kanada hat mit einer Goldmünze einen neuen Weltrekord aufgestellt. 100 Kilogramm schwer, 50 Zentimeter im Durchmesser und drei Zentimeter dick, das sind die Maße des Kolosses, der jetzt in Ottawa vorgestellt wurde. Die Münze, die auf d…

Kein Gold für die Mitarbeiter

strafblog / Bin ich froh, dass wir auch im letzten Jahr davon abgesehen haben, unsere Mitarbeiter anlässlich unserer Weihnachtsfeier mit Gold zu beschenken. Wäre auch gar nicht gegangen, weil die Weihnachtsfeier krankheits- und verhinderungsbedingt ausgefalle…

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RA Udo Meisen

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