Geschäftsführer kalkuliert Auftrag falsch
am 02.04.2008 von http://notizen.duslaw.euDer Geschäftsführer einer GmbH kalkuliert einen Auftrag falsch (16 Mio. statt 32 Mio.). Haftung gem. § 43 II GmbHG? Siehe dazu BGH Beschluss v. 18.2.2008, II ZR 62/07. Der Geschäftsführer muss (entsprechend § 93 II 2 AktG) darlegen und beweisen, dass der Preis nicht für ihn erkennbar zu niedrig kalkuliert worden ist, also keine Pflichtverletzung vorliegt. Dagegen muss nach allgemeinen Grundsätzen die Gesellschaft darlegen und beweisen, dass ihr ein Schaden entstanden ist. Das sind die fehlenden 16 Mio. (positives Interesse) nur auf den ersten Blick. Denn der Vertrag wäre zum doppelten Preis wohl nicht geschlossen worden. Dann bleibt …
Insolvenzgeld auch für bestimmte GmbH-Geschäftsführer
andreas-buschmann.net / Können Geschäftsführer Insolvenzgeld bewilligt verlangen? Das Bundessozialgericht sagte ja, wenn es sich um Geschäftsführer handelt, die abhängig beschäftigt werden (BSG vom 04.07.2007, B 11a AL 5/06 R). Das Bundessozialgericht stellte kl…
Ehemaliger Geschäftsführer
Blickpunkt Recht & Steuern / Ist in einer GmbH & Co. KG ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH aufgestiegen und wird dann als Geschäftsführer abberufen, so lebt das alte Arbeitsverhältnis in der Regel nicht wieder auf. Vereinbaren die Partei…
Geschäftsführerhaftung
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Die Position des Geschäftsführers einer GmbH ist - rechtlich gesehen - ein wahrer Schleudersitz. Nicht nur, dass der Geschäftsführer für alles Mögliche haftet (insbesondere §§ 64, 84 GmbHG). Nein, auch sein eigenes Angestelltengehalt muss er…
Der selbständige GmbH-Geschäftsführer
Blickpunkt Recht & Steuern / Bisher galt stets die Ansicht, dass der Geschäftsführer einer GmbH stets Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (d.h. als Arbeitnehmer) erzielt. Dies ist jedoch, wie der Bundesfinanzhof nunmehr in Änderung seiner Rechtsprechung geurteilt ha…
Mittelbare Leistungen als Sondervergütungen des oHG-Gesellschafters
Blickpunkt Recht & Steuern / Wird die Geschäftsführung für eine OHG durch eine an dieser nicht selbst beteiligte GmbH erledigt, so sind die Zahlungen der OHG an die GmbH für diese Tätigkeit Sondervergütungen des Gesellschafters der OHG, wenn dieser als Geschäftsführer de…
Erweiterte Geschäftsführerhaftung
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) soll im dritten Quartal 2008 in Kraft treten und das GmbH-Recht kräftig modernisieren. Auf eine wesentlich erweiterte Haftung für Geschäftsführer einer Gm…
