Empfehlungen: Verwaltungsprozessrecht
Jurakopf | 3. November 2009 — Eigenständige Literatur zum Verwaltungsprozessrecht gibt es schon länger, in der breiten Masse ist es aber eine eher neue Ersch…
Mein erster Gedanke beim Halten des Buches war: Dünn. Die 150 Seiten fühlen sich an wie gute 100 Seiten. Und beim ersten Blick fällt sofort die “dicke”, raumgreifende Schrift auf. Um dieses Buch durchzuarbeiten braucht man – wenn man es konzentriert mit Vorwissen macht – einen guten Nachmittag. Und wer sich damit erstmalig das Verwaltungsprozessrecht erarbeiten will, wird die Grundlagen in einer guten Woche gefestigt haben.
Bei einem Thema wie dem Verwaltungsprozessrecht ist ein solches Urteil ein waschechtes Lob: Der Autor versteht es, sich darauf zu konzentrieren, genau das Gerüst beizubringen, dass der Leser in den Klausuren benötigen wird, um sein Wissen im Verwaltungsrecht AT und BT zu präsentieren.
Didaktisch kann man sich wirklich nicht beschweren: Grafiken gibt es ebenso wie – übrigens zahlreiche – Beispiele sowie Gegenbeispiele. Das Buch ist klar strukturiert und systematisch aufgebaut in der Art, wie man das Thema kennt: Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs wird angesprochen (mit 10 Seiten glücklicherweise in der gebotenen Kürze angesichts des Gesamtumfangs) und es schliessen sich Ausführungen zu den einzelnen Klagearten an. Dabei ist hervor zu heben, dass Gersdorf auch auf den Kommunalverfassungsstreit eingeht. Insofern dürfte er eines der wenigen umfassenden Bücher zum Thema vorgelegt haben.
Auch bei den Verweisen glänzt der Autor mit Kürze: Gerade mal 489 Fußnoten auf 149 Seiten Text, darunter viele Verweise innerhalb des Buches selber – eine gelungene Auswahl präsentiert sich da, die durchaus zum Nachlesen einlädt. Gerade angesichts der sehr wenigen ausgewählten Urteile würde ich mir dann schon wünschen, dass die Urteile mit Leitsatz hinten noch einmal zusammengefasst sind – wäre ein kleines Schmankerl für die Zukunft.
Wo Gersdorf geizen muss, zeigt sich aber schnell: Der Preis für die vielen Beispiele, Gegenbeispiele und wirklich zahlreichen Klausur-Hinweise ist d…
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